Je kälter das Klima, desto höher die Feinstaubwerte
Das Jahr 2007 kann mit Fug und Recht als "feinstaubarm" bezeichnet werden. Nur in 38 Kommunen wurden mehr als die erlaubten Überschreitungen der Tageswerte gezählt. Die geringere Zahl der Überschreitungen ist vor allem dem sehr warmen Winter und Frühjahr geschuldet ...

Die meteorologische Messergebnisse des vergangenen Jahres unterstreichen erneut den hohen Einfluss des Wetters bzw. der Jahreszeiten auf die Feinstaubwerte. Üblicherweise sind Überschreitungen des Tagesmittelwertes in der Regel nur im Winter zu verzeichnen -und dies gleichzeitig in großen Gebieten. Ursächlich hierfür sind Hochdruck- bzw. Inversionswetterlagen. Zudem wird die Luft im Winter insbesondere durch Sekundärpartikel und Holzfeuerungen belastet. Gerade die Emissionen aus den "Kleinfeuerungsanlagen", also aus Heizungen, übersteigen zwischenzeitlich deutlich den gesamten Feinstaubausstoß aus allen Dieselfahrzeugen.
Wie das Umweltbundesamt erklärte, erhöht der Betrieb privater Holzfeuerungsanlagen in städtischen Wohnsiedlungen die Zahl der Überschreitungstage für Feinstaub signifikant. Alleine durch Holzfeuerungsanlagen werden die mittleren PM10-Werte um 4 bis 5 µg/m³ erhöht und überschreiten damit den Beitrag des Straßenverkehrs.
Weiter hat das Umweltbundesamt in einem beeindruckenden Beispiel errechnet, dass in rund 10 Jahren die gesamten deutschen Motoremissionen des Straßenverkehrs noch nicht einmal mehr die Emissionsmengen des Zigarettenrauchs erreichen werden.
Fernverkehr beeinflusst regionale Feinstaubwerte
Wie die Bundesregierung erst kürzlich feststellte, zeigen Modellrechnungen, dass ohne die Fernverkehre als "Emissionsquellen die Feinstaubkonzentration PM10 in den zentralen und südlichen Regionen Deutschlands weniger als 10 µg/m³ im Jahresmittel betragen würde, und in den westlichen und östlichen Randgebieten etwa 15 µg/m³". In einigen Städten kann der Beitrag des Fernverkehrs noch höher sein. Beispielsweise stammt in Berlin die Hälfte der Feinstaubbelastung von außerhalb.
Zahlreiche Städte und Gemeinden haben Aktionspläne erstellt, um die Feinstaubbelastung durch lokale Maßnahmen zu verringern. Der Druck auf die Kommunen hat sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2007 erhöht. Dieses stellte sinngemäß fest: "Wenn geltende Feinstaubgrenzwerte überschritten werden, müssen verhältnismäßige Maßnahmen zur Verringerung der Belastung ergriffen werden, auch dann, wenn ein Aktionsplan fehlt." Das hat dazu geführt, dass Umweltzonen in zahlreichen Kommunen eingeführt wurden.
