EU-Klimaschutzpolitik
Deutschlands Führungsrolle in der EU-Klimaschutzpolitik
Das Kyoto-Protokoll von 2005 verpflichtet Industriestaaten, ihre Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber von den Werten 1990 zu verringern. Einige Länder bzw. Staatengemeinschaften gehen mit ihren Bemühungen darüber hinaus. So hatte die Europäische Union zugesichert, die Emissionen um 8 Prozent abzusenken. Dabei schultert Deutschland den überwiegenden Teil der EU-Einsparungen und so ist es nicht verwunderlich, dass unser Land mit dem gesetzten Einsparziel von 21 Prozent an der Spitze liegt - weit vor allen anderen Ländern. Das Ziel wurde sogar übertroffen. Bis Ende 2009 wurden sogar über 26 Prozent Minderung erreicht. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.

Der Europäische Rat hatte bereits im März 2007 umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen ins Auge gefasst und unter deutscher Präsidentschaft zwei Schlüsselziele vereinbart:
a) Eine Senkung der Treibhausgase um mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020. Dieses soll auf 30 Prozent erhöht werden, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten, und sofern sich wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer zu einem "ihrer Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag" verpflichten.
b) Ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent für den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der EU bis zum Jahr 2020.
Infolge dieser Beschlüsse und nur wenige Wochen nach der Vertragsstaatenkonferenz in Bali legte die EU-Kommission im Januar 2008 ein konkretes und umfassendes Maßnahmenprogramm vor, das "Energie- und Klimapaket".
Kernelement dieses Energie- und Klimapakets ist die Bekräftigung der Beschlüsse über die Klimaschutzziele der EU und die Aufteilung der Minderungslasten zwischen den Mitgliedstaaten. Nun beabsichtigt die EU-Kommission die Ziele noch zu verschärfen.
Besonders hohe Anforderungen an die deutsche Industrie
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Aufteilung des Klimazieles in einen Emissionshandels- und einen Nicht-Emissionshandelsbereich. Die EU beabsichtigt, den Emissionshandelsbereich in die eigene Verantwortung zu übernehmen und in diesem Sektor die Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 um 21 Prozent zu reduzieren. Das neue Basisjahr 2005 würde insbesondere die deutsche Industrie, die bereits in der Vergangenheit große Leistungen zur CO2-Minderung erbrachte, benachteiligen.
Die Nicht-Emissionshandelssektoren, die in Deutschland etwa zur Hälfte der Gesamtemissionen beitragen, verbleiben den Mitgliedstaaten zur Regelung. Diese Sektoren müssen EU-weit 10 Prozent Emissionsminderung im Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 2005 erbringen. Für die Nicht-Emissionshandelssektoren werden den Mitgliedstaaten - unter Berücksichtigung ihres Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts - Emissionsminderungsverpflichtungen auferlegt. Wohlhabende Staaten müssen höhere Beiträge leisten als weniger entwickelte. Die Spanne liegt zwischen + 20 und - 20 Prozent. Deutschland hat ein Minderungsziel von 14 Prozent erhalten und liegt damit erneut in der Spitzengruppe.
Als Fazit kann wiederum die besondere Belastung Deutschlands durch die Treibhausgas-Emissionsreduktion festgestellt werden. Bei Berücksichtigung von verknappten Emissionsrechten muss Deutschland sogar rund ein Drittel Kohlendioxid im Vergleich zu 1990 einsparen. Eine Aufgabe, die nur mit hohem Einsatz zu bewältigen ist.
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