VDA verabschiedet "Leitfaden" zur Kostensenkung im Entwicklungsbereich
Hersteller und Zulieferer einigen sich auf gemeinsame Grundsätze zur Aufwandsreduzierung im Angebotsprozess
Frankfurt am Main, 6. Mai 2009. Hersteller und Zulieferer im Verband der Automobilindustrie (VDA) haben sich jetzt auf gemeinsame Grundsätze zur Reduzierung des Aufwandes im Angebotsprozess für neue Produkte verständigt und dazu einen gemeinsamen "Leitfaden" veröffentlicht. Zur weiteren Stärkung der gemeinsamen Entwicklungsarbeit sei der effiziente Einsatz der Unternehmensressourcen bereits im Angebotsprozess unabdingbar, heißt es in dem Leitfaden, der von VDA-Präsident Matthias Wissmann, Dr. Francisco J. Garcia Sanz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG und Vorsitzender des VDA-Rohstoffausschusses, sowie von Dr.-Ing. Jürgen Geißinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schaeffler Gruppe, VDA-Vizepräsident und Vorsitzender des Beirats der Herstellergruppe Zulieferer im VDA, unterzeichnet ist.
Innovationen für kundenorientierte, sichere, zuverlässige und umweltverträgliche Produkte sind die Basis für die führende Position der deutschen Automobilhersteller und Zulieferer auf dem globalen Markt. Allerdings sind insbesondere im Angebotsprozess noch erhebliche Effizienzsteigerungen möglich. Gerade bei Angeboten mit hohem Entwicklungsaufwand und konzeptionellen Freiheiten, beispielsweise bei Konzeptwettbewerben, könne der Aufwand erheblich reduziert werden, so der VDA.
Hersteller und Zulieferer haben sich unter dem Dach des VDA auf sechs Grundsätze verständigt. So soll der Hersteller den Anfrageumfang in obligatorische und faktultative Anforderungspunkte differenzieren. Hierzu soll der Hersteller Kriterien in Abhängigkeit von Angebotsphase, Konzeptreifegrade und Vertrautheit mit dem Lieferanten festlegen. Der Zulieferer seinerseits soll den Angebotsaufwand gegenüber dem Hersteller transparent machen und Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung aufzeigen. Ziel ist es, Hersteller und Zulieferer für die Kosten zu "sensibilisieren".
Drittens soll der technische und kommerzielle Detaillierungsgrad des Angebots der jeweiligen Entscheidungsphase entsprechen und gemeinsam mit dem Ziel einer weitestgehenden Minimierung abgestimmt werden. Zudem soll die Anzahl der technisch zu entwickelnden und kaufmännisch zu bewertenden Varianten im Angebotsprozess auf ein für die Entscheidung "notwendiges Minimum" - z. B. Haupt-Varianten - verringert werden. Fünftens sollen "nicht zielführende Konzepte" frühzeitig durch den Hersteller aus dem Angebotsprozess ausgeschlossen werden. Und letztlich sollten sich die Angebotspräsentationen auf das "erforderliche Mindestmaß" für eine faktenorientierte technische und wirtschaftliche Konzeptbeurteilung beschränken.
Bei Berücksichtigung dieser sechs Grundsätze erwarten die Unternehmen im VDA eine erhebliche Aufwandsreduzierung im kostenintensiven Angebotsprozess sowie eine deutliche Stärkung der gemeinsamen Entwicklungsarbeit. Gerade angesichts des weltweiten Nachfrageeinbruchs auf den Automobilmärkten sei ein noch stärker ausgeprägtes Kostenbewusstsein auch in der gemeinsamen Entwicklung von Produkten unabdingbar, betonte der VDA.
Hinweis an die Redaktionen:
Der Flyer "Reduzierung des Aufwandes im Angebotsprozess" ist beim VDA erhältlich und steht zum Download bereit unter:
http://www.vda.de/de/publikationen/publikationen_downloads/detail.php?id=619


