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Maileen Zander VDA - Verband der Automobilindustrie

Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Diesel-Pkw

VDA begrüßt verbesserte Förderung – Weitere Schritte nötig

Frankfurt am Main, 17. Juli 2009. "Die direkte staatliche Prämie für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern ist eine wichtige Sofortmaßnahme, um die Attraktivität der staatlichen Förderung zu erhöhen. Deshalb begrüßt der VDA ausdrücklich die neuen verbesserten Förderungsmöglichkeiten als sofort wirkende Maßnahme", erklärte VDA-Geschäftsführer Dr. Thomas Schlick. Vom 1. August 2009 an kann wahlweise anstelle der befristeten Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 330 Euro eine direkte staatliche Prämie beantragt werden. Die Förderung erfolgt über das "Förderprogramm des Bundes für partikelreduzierte Diesel-Pkw", ist aber bislang bis Ende 2009 befristet. "Der jetzige Beschluss entspricht den Forderungen des VDA", so Schlick. "Denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass die Nachrüstungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Die deutschen Zulieferfirmen bieten ein umfangreiches Angebot an Nachrüstlösungen. Wenn wir die angestrebten umwelt- und gesundheitspolitischen Lenkungswirkungen rasch erreichen wollen, müssen wir deshalb gemeinsam alles tun, damit die Kunden die Möglichkeit zur Nachrüstung auch annehmen."

"Die jetzt erfolgte Gewährung eines Barzuschusses ist allerdings nur ein erster Schritt. Die Förderung muss zeitlich verlängert und aufgestockt werden, zumal die ursprünglich veranschlagten Mittel nicht in Anspruch genommen wurden", forderte Schlick weiter. "Dies muss eine vorrangige Aufgabe auch für die neue Legislatur-periode sein."

Um die Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu verringern, wird die Nachrüstung von modernen Partikelminderungstechniken seit geraumer Zeit steuerlich gefördert. Fahrzeughalter, die ihren Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachrüsten und bestimmte Partikelmilderungsstufen erreichen, erhalten dafür bei der Kfz-Steuer eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Die Steuerbefreiung kann für Nachrüstungen in Anspruch genommen werden, die in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen und gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.

Da sich die Steuerbefreiung mitunter über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, hat der Bundestag jetzt die Möglichkeit geschaffen, die Nachrüstförderung in Höhe von 330 Euro als direkten Barzuschuss in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis besteht in der Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ein Wahlrecht zwischen Barzuschuss und befristeter Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.