Gefahrstoff- und Chemikalienrecht REACH
Mitte des Jahres 2007 trat die REACH-Verordnung der EU in Kraft. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Die Verordnung wird in einem Prozeß, der bis 2018 dauert, umgesetzt und betrifft rund 30.000 Chemikalien (Stoffe), die mit mehr als einer Tonne Jahresproduktion vermarktet werden. REACH ersetzt rund 40 EU-Richtlinien sowie Verordnungen und ist das aufwendigste Gesetzeswerk, das die EU jemals auf den Weg gebracht hat.
Schon im Jahre 2001 hatte die Europäische Kommission ihre Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik in Form eines Weißbuches verabschiedet. Ziel war der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie bessere und transparentere Informationen über Chemikalien. Auch die Öffentlichkeit soll sich künftig darüber informieren können. REACH bedeutet, daß alle Stoffe, abhängig von der jährlichen in der EU hergestellten oder in die EU importierten Menge, registriert bzw. evaluiert werden müssen. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterworfen. Die neue Chemikalienagentur in Helsinki registriert die Stoffe und stellt die nicht vertraulichen Informationen in einer öffentlichen Internetdatenbank zusammen.
Beim Produktionsprozeß in der Automobilindustrie und auch in den Produkten werden zahlreiche Chemikalien eingesetzt. Der Begriff "Chemikalien" umfaßt auch Metalllegierungen und Kunststoffe. Zudem vertreiben Unternehmen der Automobilindustrie auch Chemikalien wie z. B. Lacke für die Reparatur der Fahrzeuge im Werkstattbereich. Weiter werden aus dem außereuropäischen Ausland Erzeugnisse und Materialien in die EU importiert, so daß Unternehmen auch Importeure sein können. Da ohne Stoffe, Zubereitungen, Materialien oder Erzeugnisse kein Produkt oder Fahrzeug gebaut werden kann, ist jedes Unternehmen der Automobilindustrie von REACH betroffen. Die damit verbundenen Auswirkungen und möglichen Probleme sind vielen Unternehmen noch nicht bewußt. Deshalb hat der VDA eine Informationsveranstaltung für seine Mitgliedsunternehmen mit großer Resonanz durchgeführt.
Die Automobilindustrie ist für die Herausforderung durch REACH gut gerüstet. Seit Jahren schon werden Daten über Chemikalien gesammelt, die in den Fabrikationsprozessen benötigt werden oder die in den angelieferten Teilen enthalten sind. In drei Feldern wird REACH die Unternehmen der Automobilindustrie künftig fordern:
- Ersatz für vom Markt genommene Chemikalien,
- Notifizierung von Substanzen in Artikeln (Produkten) und
- Kommunikation innerhalb der Lieferkette.
Es ist zu befürchten, daß künftig einige Chemikalien nicht mehr auf dem Markt verfügbar sein werden. Möglicherweise kann schon der Verlust von einigen geringvolumigen, aber strategisch wichtigen Chemikalien zu einer Beeinträchtigung der Automobilproduktion oder kostspieligen Änderungen führen. Hier ist rechtzeitig vorzusorgen und mit den Lieferanten in Kontakt zu treten.
Der VDA hat von Beginn an die Entstehung der REACH-Verordnung kritisch begleitet und darüber hinaus die Unternehmen der Automobilindustrie wie z.B. über die Notifizierung von Substanzen in Artikeln unterrichtet. Den Auftakt der VDA-Informationsoffensive machte eine Veranstaltung zu REACH in der Jahresmitte 2007, die hervorragend angenommen wurde. Aus den Vorträgen, den zahlreich gestellten Fragen und den Antworten wurde die Relevanz von REACH für die Automobilindustrie deutlich. Dennoch sollte REACH nicht zu unüberlegten und übereilten Reaktionen führen. REACH wurde mit einem Marathon, auf den man sich selbst gut vorbereiten sollte, verglichen.
Eine weitere Informationsveranstaltung wurde im September 2008 durchgeführt. Diese stand unter dem Motto "Ein Jahr danach" und brachte vertiefende Erkenntnisse um die Umsetzung von REACH in unserere Industrie.
Als weiteres hat der VDA zusammen mit dem amerikanischen, koreanischen, japanischen und dem europäischen Automobilverband sowie der britischen Automobilvereinigung einen gemeinsamen Leitfaden zur Hilfestellung zur Einführung von REACH in Unternehmen der Automobilindustrie - jetzt in 2. Auflage - herausgebracht. Dieser Leitfaden ist auf deutsch, englisch, französisch, spanisch, italienisch, japanisch und koreanisch verfügbar.
Ziel dieses Leitfadens ist nicht nur, die wichtigsten Pflichten und Aufgaben durch REACH darzustellen und zu erläutern, sondern auch die Aktivitäten der Automobilindustrie insgesamt zu synchronisieren und zu koordinieren und die Kommunikation in der Lieferkette zu erleichtern. Eine gemeinsame Interpretation und Umsetzung der Gesetzgebung soll eine reibungsarme Einführung von REACH in unserer gesamten Branche ermöglichen und Risiken minimieren. Gleichfalls sollen die nachteiligen Auswirkungen auf die Unternehmen der Automobilindustrie insbesondere auf die Wettbewerbsfähigkeit und die internen Abläufe so gering wie möglich gehalten werden.
Nach wie vor sind importierte Erzeugnisse einer Kontrolle durch REACH weitestgehend entzogen. Sie unterliegen nur dann der Kontrolle, wenn aus diesen Produkten absichtlich Chemikalien freigesetzt werden oder wenn sie besonders kritische Substanzen enthalten. Nicht umsonst ist zu befürchten, daß Produktionen aus der EU in andere Staaten verlagert werden, in denen sowohl alle Chemikalien vorhanden sind als auch diese zu geringeren Kosten eingesetzt werden können. Alleine die Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Lieferkette und die hoffentlich verbesserten Informationen über die Materialien sind zu begrüßen. Ansonsten wird sich REACH voraussichtlich als ein bürokratisches Instrument erweisen, das langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie beeinträchtigen wird.
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