Steuern und Zölle
Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung, um die Attraktivität des Standortes Deutschlands für die Automobilindustrie zu erhalten.
Aktuelle Steuerpolitik
1. Steuerpolitische Vorschläge zur 19. Legislaturperiode
Die deutsche Automobilindustrie ist als exportorientierte Branche (Exportquote 2015 von 77 %) einem zunehmenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt und steht vor den Herausforderungen eines technologischen Wandels. Steuerliche Rahmenbedingungen, die international wettbewerbsfähig und Rechts- und Planungssicherheit begründen, sind eine wesentliche Voraussetzung für zukünftige Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen in Deutschland. Damit Deutschland auch in Zukunft ein erfolgreicher Industriestandort mit hoher Beschäftigung bleibt, setzt sich der VDA für eine wachstumsfördernde und international wettbewerbsfähige Steuerpolitik in der 19. Legislaturperiode (2017-2021) ein:
- Steuererhöhungen vermeiden und wettbewerbsfähiges Steuerrecht schaffen.
- Steuerrechts an die Niedrigzinspolitik anpassen.
- Nachhaltige Strukturreformen im Bereich der Unternehmenssteuern vornehmen.
- Steuerliche Forschungsförderung einführen.
Steuerpolitische Vorschläge des VDA zur 19. Legislaturperiode
2. „BEPS-Projekt“ von OECD/G20-Staaten
OECD und G20-Staaten haben am 5. Oktober 2015 einen Aktionsplan mit verschiedenen Maßnahmen gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und gegen aggressive Steuerplanung international tätiger Unternehmen veröffentlicht (sog. „BEPS-Projekt“, Base Erosion and Profit Shifting). Hierzu sind 15 international abgestimmte Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen vereinbart worden. Diese reichen von neuen Mindeststandards für eine standardisierte länderbezogene Berichterstattung der Unternehmen bis zu gemeinsamen Leitlinien auf der Basis bewährter Verfahren wie zum Beispiel Verständigungsverfahren zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung.
Zur VDA-Position zu dem „BEPS-Projekt“ und für weitere Informationen siehe Seite Unternehmenssteuern/Internationales Steuerrecht.
3. Einführung einer steuerliche Forschungsförderung
Aktuelle Entwicklungen, wie der Ausbau der Elektromobilität und die fortschreitende Digitalisierung, führen zu technologischen Herausforderungen, die umfangreiche neue F&E-Tätigkeiten erfordern. Um die Zukunftsthemen im Bereich der Automobilindustrie weiter voranzutreiben, ist die deutsche Automobilindustrie auf innovationsfreundliche steuerliche Rahmenbedingungen angewiesen.
In Europa haben mittlerweile 12 Länder Lizenz- bzw. Patentboxen eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte unter Druck gesetzt. Ebenso haben zahlreiche Länder eine steuerliche Forschungsförderung in Form einer Steuergutschrift („Tax Credit“) oder durch eine Begünstigung der Bemessungsgrundlage geschaffen. Deutschland sollte mit den anderen Staaten gleichziehen und eine Steuergutschrift in Höhe von 10 % für Personalaufwand (Investitionen in Know-How) für alle Unternehmen einführen, die FuE-Tätigkeiten vornehmen.
Weitere Information dazu finden Sie in der vom VDA mitgestalteten BDI/ZVEI-Studie „360-Grad-Check – Steuerliche Rahmenbedingungen für Forschung & Entwicklung“.
