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    VDA Position
    Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Der regulatorischen Anforderung, Fahrzeuge bis zum EoL gegen sich verändernde Cyberbedrohungen abzusichern, stehen technische Machbarkeit, organisatorische Umsetzbarkeit, rechtliche Klarheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit gegenüber. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL. Das zugehörige Positionspapier finden Sie hier.