Regulierung und Privatautonomie für die Datenwirtschaft
Der VDA unterstützt den datenwirtschaftsrechtlichen Ansatz des Data Acts (DA), dass für Verbraucher und sonstige dritte Unternehmen die Möglichkeit zum Datenzugang und zur Datennutzung bestehen muss. Es ist sinnvoll, ein level playing field zu schaffen und die Rolle des Nutzers zu stärken. Die Mitgliedsunternehmen des VDA haben in den vergangenen Jahren bereits Systeme und Mechanismen eingeführt, welche diese grundlegenden Ziele der EU Strategy for Data – das Teilen von verfügbaren Daten an den Kunden und bei Kundenwunsch und Zustimmung an Dritte – umsetzen.
So hat die Automobilindustrie (Hersteller und Zulieferer) bereits seit langem Maßnahmen über den Rahmen ihres ADAXO-Konzepts (vormals NEVADA-Konzept) implementiert und teilt heute schon, auf Wunsch ihrer Kunden, umfassend Daten mit Dritten.
Deswegen entspricht zwar der Ansatz der EU-Kommission, mittels des DA ein „level playing field“ (FRAND-Konditionen für Datenzugriff Dritter, Ausschluss Gatekeeper nach Definition DMA) zwischen sämtlichen Akteuren der Datenwirtschaft zu schaffen, dem grundlegenden Interesse der Automobilindustrie, muss aber im Detail der Regulierung einer Prüfung hinsichtlich Systematik und Zweckmäßigkeit unterzogen werden.