Ottokraftstoff mit 15 % bis 20 % (v/v) Ethanol
Wir werden 2030 noch viele Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf den Straßen haben – weltweit rund 1,5 Milliarden und allein in Europa circa 421 Millionen.
Daher ist eine Klimaneutralität ohne eine Einbeziehung der Bestandsflotte nicht erreichbar. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet sich in Bezug auf die Einbeziehung von Bestandsfahrzeugen die Erhöhung des Ethanol-Anteils im Ottokraftstoff auf 15 % – 20 % (v/v) an. Aktuelle Fahrzeuge weisen bereits zu einem erheblichen Teil eine E20-Kompatibilität auf und könnten einen kurzfristigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten.
Für die Anwendung von E20-Kraftstoff im Alltag fehlt es jedoch derzeit an den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung. Hierfür ist eine Erweiterung des bestehenden rechtlichen Rahmens (10. BImSchV / EU-Fuel-Quality-Directive) notwendig. Eine Grundlage hierfür ist die Normierung eines E20-Kraftstoffs (Ottokraftstoff mit 15 % bis 20 % (v/v) Ethanol), die auf europäischer Ebene notwendig ist.
Der VDA fordert daher die Erstellung einer europäischen E20-Spezifikation, sowie die Erweiterung des bestehenden rechtlichen Rahmens, um Bestandsfahrzeuge kurzfristig in die CO2-Reduktion einzubeziehen.