Angesichts der stark angestiegenen Energiepreise beabsichtigt die Regierungskoalition, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Strompreisen zu entlasten. Mit dem geplanten EEG-Umlagenabsenkungsgesetz sollen die Förderkosten der Erneuerbaren Energien bereits zum 1. Juli 2022 vollständig aus dem Bundeshaushalt beglichen und die EEG-Umlage zu diesem Zweck auf null abgesenkt werden. Die damit verbundenen Entlastungen für Industrie und Haushalte in Höhe von 6,6 Mrd. Euro werden vom VDA ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl spricht sich der VDA dafür aus, dass weitere Schritte zur Stabilisierung der Energieversorgung und zur Begrenzung weiterhin drohender Preissteigerungen von der Koalition in Betracht gezogen werden.