Aus Sicht des Verbandes sind noch Änderungen und Ergänzungen notwendig, damit dieses komplexe und umfangreiche Regelungsvorhaben allen Anforderungen entspricht. Insbesondere sind die Fristen, z. B. für die Hauptuntersuchung (HU), sehr kurz gesetzt – alle sechs Monate. Bei neu zugelassenen Pkw erfolgt die HU bisher nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.