VDA Position

    Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen - Steuerpolitischer Handlungsbedarf in der 21. Legislaturperiode

    Die Steuerpolitik ist in dieser Legislaturperiode mehr denn je gefordert, die Standortqualität für die Unternehmen in Deutschland zeitnah und substanziell zu verbessern sowie strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung umzusetzen. Um künftig im Wettbewerb um mehr Investitionskapital zu bestehen und wieder Wachstum in Deutschland zu ermöglichen, muss die Steuerbelastung von Unternehmen im Rahmen eines stringenten Gesamtkonzepts auf ein international konkurrenzfähiges Niveau von maximal 25 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus sind zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit strukturelle Reformen im Unternehmensteuerrecht sowie steuerliche Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität und klimaneutraler Antriebe dringend geboten. Aus VDA-Sicht sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Stärkung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit: Entschlackung des Außensteuerrechts insbesondere durch Abschaffung der Hinzurechnungsbesteuerung, Dauerhafte Vereinfachungen zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer und Verhinderung einer massiven steuerlichen Zusatzbelastung im Verhältnis zu den USA, Verbesserung der Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern, Erleichterung insbesondere von internationalen Umstrukturierungen, Vereinfachung der deutschen Gruppenbesteuerung, Rückkehr zur vollständigen Steuerbefreiung von Inlands- und Auslandsbeteiligungen 2. Entfesselung von Investitionen und Innovationen am Standort Deutschland: Stärkung von Investitionen und Innovationen am Standort Deutschland, Flexibilisierung der steuerlichen Verlustverrechnung, Abbau von Steuerbürokratie, Absage an Steuererhöhungen zur Sicherung von Wachstum, Arbeitsplätzen und Investitionen 3. Unterstützung der E-Mobilität und klimaneutraler Antriebe: Verbesserungen bei der Besteuerung von elektrischen Firmenwagen, Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, Stromsteuersenkung insbesondere zur Reduzierung der Ladestrompreise, Abbau von stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der Elektromobilität, Entlastung von erneuerbaren Kraftstoffen wie z.B. Wasserstoff bei der Energiesteuer Der im steuerlichen Investitionssofortprogramm verankerte Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform ist grundsätzlich zu begrüßen, greift jedoch mit dem Start im Jahr 2028 deutlich zu spät. Auch das geringe Entlastungsvolumen um jeweils nur einen Prozentpunkt pro Jahr bleiben hinter den Erfordernissen für eine unmittelbare Stärkung der steuerlichen Standortfaktoren zurück. Zudem ist die unveränderte Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und die fehlende Adressierung des weitergehenden strukturellen Reformbedarfs in der Unternehmensbesteuerung ernüchternd. Insgesamt reichen damit die steuerpolitischen Maßnahmen der Koalition nicht aus, um substanzielle und schnell wirksame Wachstumsimpulse zu setzen. Hier muss die neue Bundesregierung substanziell nachbessern, um den Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen.