Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission
Generell stellt die IVS Richtlinie1 in erster Linie ein Arbeitsprogramm für die Kommission dar, indem eine Rechtsgrundlage geschaffen wird für den Erlass delegierter Rechtsakte. Eine abschließende Bewertung der Richtlinie ist daher grundsätzlich erst möglich, wenn die entsprechenden delegierten Rechtsakte vorliegen. Dabei sollte die EU-Kommission bei der Erarbeitung von Spezifikationen und der Erstellung von Verordnungen auf Basis der IVS Richtlinie künftig noch stärker als in der Vergangenheit Stakeholder wie die Industrie einbinden.
Nachfolgend nimmt der VDA Stellung zu einzelnen Punkten in dem vorliegenden Vor- schlag. Dabei handelt es sich vor allem um Fragen zur Detaillierung und dem weiteren Vorgehen, deren zeitnahe Konkretisierung hilfreich für eine Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist.