Steuerpolitischer Handlungsbedarf in der 20. Legislaturperiode

    Steuerpolitische Forderungen an die nächste Bundesregierung Um bestmöglichen Klimaschutz und nachhaltiges Wachstum realisieren zu können, brauchen die Unternehmen auch die bestmöglichen Rahmenbedingungen. Doch gerade im Steuerrecht gibt es viele Hürden, die Innovation und Investitionen ausbremsen. Die nächste Bundesregierung muss daher die Unternehmensbesteuerung strukturell modernisieren und wichtige Reformen anpacken: Bessere Abschreibungsbedingungen: Damit die Unternehmen noch stärker in Zukunftstechnologien investieren können, sind insbesondere bessere Abschreibungsbedingungen erforderlich. Sonderabschreibungen und die dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Afa stellen effektive Instrumente dar, um Investitionen in E-Mobilität, Digitalisierung und nachhaltige, klimaschützende Technologien voranzutreiben. FuE-Förderung stärken: Zudem braucht Deutschland attraktivere Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung. Die Automobilindustrie in Deutschland ist hier gut aufgestellt und trägt zu 37 % der FuE-Investitionen der gesamten deutschen Wirtschaft bei. Um diese Erfolge nicht zu riskieren, sondern auf hohem Niveau fortzuschreiben, brauchen die Unternehmen eine zeitgemäße und intensivierte Förderung. Steuerzinsen anpassen: Großer Handlungsbedarf besteht auch bei den Regelungen zur steuerlichen Verzinsung. Der gesetzliche Zinssatz von 6 % ist seit Jahren evident realitätsfern und inzwischen auch verfassungswidrig. Die Politik muss daher sehr zügig das Steuerrecht – auch im Bereich der Pensionsrückstellungen – an die Marktgegebenheiten in der Niedrigzinsphase anpassen und dadurch die bisherige Übermaßbesteuerung zurückführen. Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie: Damit unsere Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben, müssen auch die Verfahren beschleunigt und die hohen administrativen Belastungen abgebaut werden. Problematisch sind insbesondere die langwierigen Außenbetriebsprüfungen, die erhebliche Ressourcen in den Unternehmen binden und zu hohen Nachzahlungszinsen führen können. Es gilt daher den Weg freizumachen für schnellere und effizientere Betriebsprüfungen. Diesen Prozess können auch standardisierte Vorgaben für ein optionales Tax CMS unterstützen. Außensteuerrecht entschlacken: Die G20-Finanzminister und über 130 Staaten im OECD-Inclusive Framework haben sich auf die Eckpunkte einer effektiven globalen Mindestbesteuerung verständigt. Daher gilt es jetzt umso mehr das rigide deutsche Außensteuerrecht zu modernisieren und zu entschlacken. Vor allem ist endlich die Niedrigbesteuerungsgrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung auf höchstens 15 % abzusenken. Abgestimmte globale Mindeststeuer: Deutschland muss sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung aufeinander abgestimmt sind und in der Praxis eine rechtssichere und bürokratiearme Anwendung gewährleistet ist. Keinesfalls dürfen die Unternehmen mit zwei Parallelsystemen aus nationaler Hinzurechnungsbesteuerung und weiteren Normen zur Mindestbesteuerung konfrontiert werden. Das ist für die deutsche Automobilindustrie essenziell, die als exportstarke Branche in besonderem Maße dem äußerst fordernden internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Keine Steuererhöhungen: Bereits heute sind die Unternehmen durch die Corona-Pandemie und angesichts der aktuellen Lieferengpässe schwer belastet. Steuererhöhungen wären daher ein völlig falsches Signal. Die nächste Bundesregierung muss daher jeglichen Steuererhöhungsplänen eine klare Absage erteilen.