IT-SIG 2.0
Der VDA Arbeitskreis Informationssicherheit empfiehlt die folgenden Hinweise zum Umgang mit dem sogenannten ITSIG 2.0 für die deutsche Automobilbranche, da die Automobilindustrie als Anbieter digitaler Dienste und als Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse unter diese Regelung fallen. Somit erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Empfehlung auf die Produkte und Dienste der Automobilbranche. Unberührt bleiben branchenfremde Dienstleistungen wie beispielsweise entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs, Kredit und Kapitalverkehr.
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die umfängliche ITInformationssicherheit und beinhalten somit die Begriffe wie Cyber, ITSicherheit und technische Sicherheit.