Bundeskartellamt setzt wichtige Rahmenbedingungen zur Kooperation in der Lieferkette

    Berlin , 08. Juni 2020

    Die Coronakrise setzt die automobile Lieferkette erheblichen Belastungen aus, die sich aus Nachfrageeinbruch und Lockdown in bislang nicht gekanntem Ausmaß ergeben. Einzelne Unternehmen können dadurch unverschuldet in eine wirtschaftlich sehr schwierige Situation geraten, die sie in der Folge nicht allein bewältigen können.

    Das Bundeskartellamt hat heute ein Vorsitzendenschreiben zu Pandemie-Krisenmaßnahmen in der Automobilindustrie veröffentlicht, das den kartellrechtlichen Rahmen gewähren soll für eine Grundsatzkooperation der Industrie und für Kooperationen zu Einzelfallrestrukturierungsmaßnahmen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt das Schreiben des Bundeskartellamtes. Es schafft in diesem wichtigen Bereich Rechtssicherheit für die Unternehmen. Damit soll einerseits ein Rahmen für eine übergreifende Kooperation in der Industrie geschaffen werden, wonach etwa die Organisation des Wiederanlaufs (zum Beispiel Regelungen im Hinblick auf Kapazitätsengpässe und Schließzeiten) gemeinschaftlich koordiniert werden kann. Andererseits sollen die hier angesprochenen Einzelmaßnahmen einer beschleunigten Bewältigung von Restrukturierungsfällen dienen. Die Teilnahme an den Einzelfallmaßnahmen ist für die Unternehmen auf beiden Seiten (Gläubiger und Schuldner) – wie bislang auch in Restrukturierungsfällen – freiwillig.

    In der besonderen Situation der Coronakrise setzt die Unterstützung einzelner Zulieferer schnelles und koordiniertes Handeln ihrer Kunden voraus. Die jetzt vom Bundeskartellamt positiv bewertete Lösung ist die Bildung von Stakeholder-Gruppen, die innerhalb ihrer Gruppe über spezifische Beiträge zur Sanierung verhandeln können.

    Die Unterstützung von Lieferanten im Einzelfall setzt einen effizienten Ausgleich der Interessen verschiedenster Stakeholder-Gruppen voraus. Schnelle operative Maßnahmen von Herstellern und Zulieferern sind ein wesentlicher Beitrag in der aktuellen Krisensituation. Eine Verhandlung der einzelnen Beiträge der Stakeholder auf individueller Basis, wie sonst üblich, ist aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Krise in der Kürze der Zeit oft schwierig. Bis solche Verhandlungen abgeschlossen wären, könnte das in der Krise befindliche Unternehmen bereits geschlossen oder in der Insolvenz sein. Denn verschiedene Kunden des Zulieferers würden verschiedene Lösungen anbieten, sodass der Lieferant immer wieder von Kunde zu Kunde gehen müsste, um die neuen Vorschläge abzugleichen. Die zielführende Lösung ist die nun hier ermöglichte Bildung von Stakeholder-Gruppen, die innerhalb ihrer Gruppe die Beiträge verhandeln können.

    Der VDA erwartet, dass Kooperationen von Herstellern und Zulieferern bei einzelnen Stützungsmaßnahmen zur Stabilisierung der automobilen Wertschöpfungskette beitragen werden.

     

    Zum Schreiben des Bundeskartellamts geht es hier.