Nationale Wasserstoffstrategie geht in die richtige Richtung

    Berlin, 09. Juni 2020

    Die ambitionierten Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn zusätzlich zur Elektromobilität mit grünem Strom auch nachhaltige, regenerative Kraftstoffe im Verkehrssektor zum Einsatz kommen. „E-Fuels und Wasserstoff sollten deswegen ergänzend zur Elektromobilität vorangetrieben werden. Der VDA setzt sich für eine ambitionierte Verdrängung des fossilen Kraftstoffes durch regenerative Alternativen ein“, sagt Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

    Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) ist ein erster und richtiger Schritt für einen Markthochlauf von auf grünem Wasserstoff basierenden Antrieben. Die NWS bietet aber aus Sicht des Verbandes der Automobilindustrie Licht und Schatten.

    Positiv ist, dass die Bundesregierung mit Verabschiedung einer solchen Strategie die Bedeutung des Themas Wasserstoff für klimaneutrale Mobilität erkannt hat. Die geplante Befreiung von Wasserstoff und Electrofuels (E-Fuels) von der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) ist richtig, weil damit die Entwicklung der Wasserstofftechnologie in Deutschland vorangetrieben wird.  Der VDA begrüßt außerdem, dass das Bundeskabinett mit der NWS eine Anwendung von Wasserstoff in allen Verkehrsbereichen vorsieht. Darüber hinaus ist die internationale Perspektive der Strategie ein wichtiges Element, weil grüner Wasserstoff in erheblichem Umfang in Ländern mit einem ausreichenden Angebot an erneuerbaren Energien hergestellt werden kann.

    Dennoch: Die Nationale Wasserstoffstrategie ist in mehreren Bereichen nicht konkret und ambitioniert genug. Dazu zählt zum Beispiel die geplante Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie „Renewable Energy Directive“ (RED II). Der VDA empfiehlt, dass es 2030 in Deutschland 23 Prozent erneuerbare Energien im nationalen Kraftstoffmarkt geben muss, dazu eine Mindestquote von fünf Prozent Wasserstoff und E-Fuels. Ebenso wurde bisher in der Strategie noch keine Energiesteuerbefreiung für E-Fuels festgeschrieben. Aktuell haben E-Fuels aus erneuerbaren Energien den gleichen Steuersatz wie fossile Kraftstoffe. Im Gesetzgebungsverfahren sollte an diesen Punkten konkret nachgearbeitet werden.