Werkverträge und Zeitarbeit unverzichtbar für Automobilproduktion in Deutschland

    Berlin, 28. Juli 2020

    Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über ein Arbeitsschutzkontrollgesetz betont der Verband der Automobilindustrie (VDA):

    Die Automobilindustrie verfolgt mit Sorge, dass im Zusammenhang mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bereits über eine Ausweitung des direkten Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit auf andere Branchen diskutiert wird.

    Die globale Wirtschaft – und damit auch die Automobilindustrie – lebt von und mit der Arbeitsteilung. Das heißt, dass sich Unternehmen in der Wertschöpfungskette auf das konzentrieren, was sie im Wettbewerb am besten können. So produzieren wir effizient und damit auch am preiswertesten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In der deutschen Automobilindustrie machen die Zulieferer 75 Prozent der Wertschöpfung aus. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Automobilherstellern mit Zulieferern sowie externen Dienstleistern wird oft auch über Werk- oder Dienstverträge organisiert. Das umfasst die Lieferung von Produktteilen wie Reifen oder Autositzen, aber auch Arbeiten, die von externen Dienstleistern innerhalb oder außerhalb des eigenen Betriebs ausgeführt werden. Das reicht von der Lagerlogistik bis zu spezialisierten Softwareentwicklungen.

    In der immer wieder geführten Debatte über möglichen Missbrauch von Werkverträgen und Zeitarbeit, von dem wir uns ausdrücklich distanzieren, geht es um die Abgrenzung der Vertragsverhältnisse mit ihren unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Diese öffentliche Diskussion hat die Unternehmen der Automobilindustrie längst sensibilisiert und bereits vor Längerem zu erheblichen Aktivitäten veranlasst, um Missbräuche nicht oder nicht mehr entstehen zu lassen.

    Anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wurden Kriterienkataloge und Schulungsmaßnahmen entwickelt, um die Eigenkontrolle zu optimieren. Dabei wird zum Beispiel überprüft, wo ein Mitarbeiter räumlich arbeitet und wer ihm Weisungen und Aufträge erteilt. Im Zuge der Digitalisierung arbeiten die Automobilhersteller zudem immer stärker mit IT-Dienstleistern zusammen. Obwohl diese an internen Besprechungen teilnehmen müssen und auf Daten der Unternehmen zurückgreifen, handelt es sich um Werkverträgler und nicht um Arbeitnehmer. Diese effektive Zusammenarbeit muss auch in Deutschland weiter möglich sein und sollte nicht durch regulatorische Eingriffe gefährdet werden.