Patentrechtsreform – Verhältnismäßigkeitsprüfung sorgt für Schutz der Industrieproduktion

    Berlin, 27. Oktober 2020

    Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in patentrechtliche Unterlassungsverfahren gegen Fahrzeughersteller ist ein wichtiger Schritt – Anstehendes parlamentarisches Verfahren sollte noch in laufender Legislaturperiode abgeschlossen werden

    Der von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetzentwurf zur Patentrechtsreform soll einen rechtlichen Nachteil für den Industriestandort Deutschland ausgleichen, indem künftig in Unterlassungsverfahren eine gesonderte gerichtliche Prüfung der Auswirkungen der Patentklage erfolgen soll. Die Rechtsordnungen der für Herstellung und Vertrieb wichtigen Länder (Vereinigtes Königreich, USA, China und Korea) ermöglichen keine mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichbare einseitige Durchsetzung von Schutzrechten. Aus Sicht der Automobilindustrie ist die nun initiierte Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in das patentrechtliche Unterlassungsverfahren (§ 139 Patentgesetz) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss aufgrund der Dringlichkeit der gerichtlichen Prüfung noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.

    Die Automobilindustrie zählt zu den innovativsten Branchen in Europa und zu den hochrangigsten Patentanmeldern. Sie setzt daher auf ein starkes Patentrecht. Zugleich bewegt sich die Automobilindustrie mit der Entwicklung von vernetzten Fahrzeugen immer mehr in den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), der sehr stark von standardessenziellen Patenten (SEP) durchsetzt ist. Die Nutzung von IKT-Technologien, wie zum Beispiel bei 4G und 5G, erfordert daher Lizenzen von den SEP-Inhabern. Allerdings hat sich die SEP-Lizenzvergabe gegenüber Unternehmen der Automobilindustrie als sehr schwierig erwiesen. Folge dieser SEP-Konflikte sind nun zahlreiche patentrechtliche Unterlassungsverfahren gegen Fahrzeughersteller, die mit sehr hohen Lizenzforderungen im dreistelligen Millionenbereich verbunden sind.

    Nach der gegenwärtigen Patentrechtslage kann ein Inhaber eines SEP, selbst wenn das Patent in der Vernetzungstechnik eines Kraftfahrzeugs nur eine funktionale und wertmäßig untergeordnete Teilkomponente eines komplexen Produkts darstellt, eine Unterlassung verlangen, ohne dass deren Verhältnismäßigkeit etwa wegen eines drohenden Produktionsstillstands geprüft wird. Dies gilt auch dann, wenn ein Nichtigkeitsverfahren im Hinblick auf dieses Patent anhängig ist. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich daher dafür ein, dass im Rahmen der zukünftigen Verhältnismäßigkeitsprüfung spezifische Konstellationen von arbeitsteiligen Industriesektoren berücksichtigt werden. Aufgrund der etwa in der Automobilindustrie vorherrschenden komplexen Struktur der Entwicklungsprozesse, der weltweit durchzuführenden behördlichen Zulassungsprozesse (Typzulassungen), der Lieferkette über diverse Stufen von Zulieferern sowie der Logistik- und Fertigungsprozesse kann der Schaden, der dem in Anspruch Genommenen durch den verfügten Produktionsstopp entsteht, in extremem Maß unverhältnismäßig gegenüber dem Wert der durch das Patent geschützten Erfindung sein. Eindeutig überzogene Lizenzforderungen, die heute mit einem Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden können, sollten zukünftig ebenso ein Hindernisgrund für die Gewährung eines Unterlassungsanspruch sein.