Hildegard Müller: Kunden haben jetzt Klarheit beim höheren Umweltbonus

    Berlin, 17. Februar 2020

    VDA-Präsidentin: Wichtiger Meilenstein beim Hochlauf der Elektromobilität

    „Für Hersteller, Handel und Kunden besteht nun Klarheit über die Förderung beim Kauf von Elektroautos. Damit können die Beschlüsse der Konzertierten Aktion Mobilität, die am 4. November 2019 im Bundeskanzleramt getroffen wurden, zügig umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den gewünschten Hochlauf der Elektromobilität“, betonte Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Die neuen Förderrichtlinien wurden am 18. Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, die Richtlinie tritt am 19. Februar 2020 in Kraft und gilt rückwirkend zum 4. November 2019.

    Zusammen mit der Bundesregierung hatte sich die deutsche Automobilindustrie im November darauf verständigt, dass der Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und zudem erhöht wird.

    Der Umweltbonus wird für Elektrofahrzeuge (BEV und PHEV) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 Prozent erhöht. Er steigt damit für BEV auf 6.000 Euro, für PHEV auf 4.500 Euro. Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro steigt der Umweltbonus um 25 Prozent (BEV: 5.000 Euro; PHEV: 3.750 Euro).

    Die PHEV-Kriterien umfassen zudem einen maximalen CO₂-Wert von 50 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer. Diese Reichweitenvorgabe gilt bis 31. Dezember 2021, danach wird sie auf 60 Kilometer erhöht. Ab 1. Januar 2025 steigt sie erneut, auf 80 Kilometer.

    Die Automobilindustrie beteiligt sich am Umweltbonus – wie bisher – paritätisch. „Wir begrüßen es, dass zudem junge E-Gebrauchtwagen, die weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, jetzt bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten können“, sagte Hildegard Müller. Die jungen E-Gebrauchtwagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein, die bisherige Laufleistung darf maximal 15.000 Kilometer betragen. Gebrauchte BEV erhalten einen Umweltbonus von 5.000 Euro, gebrauchte PHEV erhalten 3.750 Euro.

    „Wir sehen in der Erreichung der Klimaziele, der Bewältigung des Strukturwandels der Branche und der Sicherung der Beschäftigung in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die enger Abstimmung bedarf und nur erfolgreich gelöst werden kann, wenn alle Akteure systemisch, zielorientiert und geschlossen vorgehen. Dafür ist es wichtig, langfristig Planungssicherheit zu haben“, unterstrich die VDA-Präsidentin.