Hildegard Müller: Gesetz zum autonomen Fahren darf nicht verzögert werden
VDA gibt Stellungnahme ab – Deutschland darf Führungsrolle beim autonomen Fahren nicht aufs Spiel setzen – Sonderwege beim Thema Daten vermeiden
Die Bundesregierung setzt nach Auffassung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) Deutschlands mögliche Führungsrolle beim autonomen Fahren derzeit aufs Spiel. „Wir sind technologisch bereit, auch auf diesem Zukunftsfeld Weltmarktführer zu sein. Kunden, Industrie und der Standort Deutschland könnten davon enorm profitieren. Diese Chance wird vertan, wenn das Gesetz zum autonomen Fahren verschleppt und nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
So geht der Diskussionsvorschlag des Bundesjustizministeriums (BMJV) zu einer Regelung zu Mobilitätsdaten zur Ergänzung von Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus VDA-Sicht deutlich über das Ziel des vorliegenden Regierungsentwurfes hinaus. Hildegard Müller: „Der Diskussionsvorschlag des BMJV steht im Widerspruch zu anderen internationalen und nationalen Regelungen und Regelungsvorhaben zu Daten und Mobilitätsdaten. Ein Sonderweg, der zu unterschiedlichen Regelungssystemen führen würde, sollte aber unbedingt vermieden werden.“ Der vorliegende BMJV-Diskussionsvorschlag greife in die grundsätzliche Diskussion über den Zugriff auf Fahrzeugdaten ein und widerspreche zudem der aktuellen Diskussion und Positionierung des von der Bundesregierung ins Leben gerufenen nationalen Datenraums Mobilität und der europäischen Initiative GAIA-X, unterstreicht die VDA-Präsidentin.
Der VDA wurde vom Bundesverkehrsministerium zu einer Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgefordert, die fristgerecht abgegeben wurde (siehe hier). Aus Sicht des Verbandes sind noch Änderungen und Ergänzungen notwendig, damit dieses komplexe und umfangreiche Regelungsvorhaben allen Anforderungen entspricht. So ist beispielsweise – abweichend von Fahrzeugen ohne autonome Fahrfunktion – alle 90 Tage eine Gesamtprüfung des Kraftfahrzeugs gemäß den zur Verfügung gestellten Reparatur- und Wartungsinformationen erforderlich. Hinzu kommt eine Hauptuntersuchung in einem sehr kurzen Rhythmus – alle sechs Monate. Bislang gilt allgemein: Bei neu zugelassenen Pkw erfolgt die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, anschließend jeweils nach 24 Monaten. Aus Sicht des VDA sind keine technischen Gründe ersichtlich, die diese zeitlichen Verkürzungen erforderlich machen. Zudem steigt der Aufwand, insbesondere auch für selbstparkende private Fahrzeuge.
Da die Ressortabstimmung und auch die Rechtsprüfung noch nicht abgeschlossen sind, kann der Text von Gesetzes- und Verordnungsentwurf noch Veränderungen erfahren. Der VDA appelliert an die beteiligten Ministerien, entsprechende Anpassungen zügig vorzunehmen.
„Wenn das Gesetz nicht vor der Bundestagswahl verabschiedet wird, verlieren wir mindestens eineinhalb Jahre und damit unseren technischen Vorsprung. Datenschutz ist für uns ein wichtiges Thema, wir nehmen ihn ernst und wir setzen ihn um. Aber alle über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehenden Fragen der Datenhaltung müssten ohnehin und grundsätzlich auf europäischer Ebene geklärt werden“, so Hildegard Müller.