VDA-Präsidentin Müller fordert einheitliche europäische Regulierung zu Menschenrechten in Lieferketten

    Berlin, 02. März 2021

    Klare Terminologie für mehr Rechtssicherheit − Europäische Lösung für Wettbewerbsfähigkeit − Sanktionen müssen verhältnismäßig sein

    Für den Verband der Automobilindustrie (VDA) und seine Mitgliedsunternehmen sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten entlang automobiler Lieferketten Auftrag und Verpflichtung: „Wir bekennen uns weltweit zur Achtung der Menschenrechte an unseren Standorten“, erklärt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. „Deswegen ist ein Ansatz wichtig, der Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft.“

    Problematisch ist bei dem aktuellen Entwurf für das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz vor allem die unklare Terminologie. Der aktuelle Gesetzestext enthält noch einige unklare Begriffe, wie „Angemessenheit“ und „Relevanz“. Diese sollen einerseits Flexibilität schaffen, führen aber zu rechtlicher Unsicherheit. „Genauso wie für die Betroffenen von Verletzungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist es auch für Unternehmen wichtig, dass Rechte und Pflichten eindeutig benannt werden, um Auseinandersetzungen vor Gerichten zu vermeiden“, erklärt Müller. Diese Rechtssicherheit sei nur durch eine klare Terminologie zu erreichen.

    Auch hinsichtlich der Art und Weise der Sanktionierung seien Anpassungen notwendig. Es ist selbstverständlich, dass Verstöße gegen geltende Gesetze zu sanktionieren sind. Genauso wichtig ist allerdings, dass dabei das übergeordnete Ziel nicht aus dem Auge verloren werden darf, nämlich die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation entlang globaler Lieferketten. In diesem Kontext ist es problematisch, dass der Gesetzentwurf drastische finanzielle Strafen nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Vergehen vorsieht. Hinzu kommt ein möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Müller fordert in diesem Kontext verhältnismäßige Sanktionierungen: „Insbesondere im Falle fahrlässiger Vergehen, wie zum Beispiel bei dem Versäumen einer Aktualisierungspflicht für eine Präventionsmaßnahme, ohne dass es dabei zu einem Schadenfall gekommen ist, ist das Risiko eines Ausschlusses von öffentlichen Aufträgen eine unverhältnismäßig hohe Sanktionsandrohung.“

    Müller betont, dass es nun besonders wichtig sei, eine einheitliche europäische Regelung zur Sicherstellung des Schutzes von Menschenrechten entlang der Lieferkette zu finden. „Jede von einer europäischen Regelung abweichende nationale Regulierung verursacht erheblichen Mehraufwand für Unternehmen, der deren Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich schwächt. Die Bundesregierung sollte sich jetzt dafür einsetzen, dass die Schwellenwerte des deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes analog Eingang in die europäische Regulierung finden. Nationale Alleingänge führen zu einem regulativen Flickenteppich in Europa und weltweit, der insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen überfordert – und dabei das Ziel eines effektiven Menschenrechtsschutzes schwächt“, erklärt die VDA-Präsidentin.