Weg frei für digitale Mobilitätsdienste

    Berlin, 04. März 2021

    VDA begrüßt Rechtssicherheit für Ridepooling und Ridesharing – Bundesrat sollte sich der Öffnung anschließen

    Der Bundestag hat heute die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), begrüßt die Reform: „Ridesharing und Ridepooling sind wichtige Bausteine für die Mobilität der Zukunft. Durch die Reform des Fahrdienstmarktes können die innovativen Mobilitätsdienste endlich rechtssicher unterwegs sein. Das ist ein wichtiges Signal für die Anbieter und ein großer Gewinn für die Bürger.“

    Bisher durften diese Services oft nur mit Ausnahmeregelung fahren. Mit der Reform können Mobilitätsdienste, die einfach per App gebucht werden, nun in der Breite ausgerollt werden. So entsteht eine größere Angebotsvielfalt. Das gilt nicht nur für die Menschen in den Städten, sondern auch für ländliche Regionen. Dort haben die Bürgerinnen und Bürger oft mit unzureichenden Mobilitätsalternativen zu kämpfen. Dies ist ein entscheidender Beitrag für die Mobilität der Zukunft.

    Das neue Gesetz gibt den Kommunen mehr Kompetenzen, die Genehmigung von Mobilitätsservices mit Auflagen zu verbinden. Hildegard Müller betont, dass Überregulierung dabei aber verhindert werden sollte: „Die Kommunen sollten sich dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Gerade im ländlichen Raum gibt es noch großen Bedarf für digital buchbare Angebote, die die Kommunen nun zulassen können. Deshalb sollte sich auch der Bundesrat dem Kompromiss anschließen.“

    Aus Sicht des VDA sollte nun ebenfalls geregelt werden, dass öffentliche und privatwirtschaftliche Ridepooling-Anbieter umsatzsteuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden. Müller: „Hier brauchen wir eine einheitliche Regelung, die die Anbieter gleichbehandelt. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze sorgen für eine Schieflage des Marktes und stellen eine Wettbewerbsverzerrung dar.“