Brüssel hält Zeitplan für Sicherheitsassistenzsysteme nicht ein
Unternehmen geraten unter Zeitdruck und brauchen Planungsvorlauf – Einführung der neuen Standards gefährdet – VDA hat Verkehrs- und Wirtschaftsministerium auf die Dringlichkeit hingewiesen
Die EU-Kommission hat im Rahmen der General Safety Regulation (GSR) anspruchsvolle Ziele zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgegeben, die auch von der Automobilindustrie geteilt werden. Allerdings kommt die EU-Kommission mit den notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung nicht voran und gefährdet damit den notwendigen Entwicklungs- und Planungsvorlauf für die Unternehmen, kritisiert der Verband der Automobilindustrie (VDA). Er hat das Bundesverkehrs- und Bundeswirtschaftsministerium über die Dringlichkeit informiert.
Ab Juli 2022 müssen nach dem Willen der EU-Kommission alle neuen Pkw-Typen serienmäßig mit einer Reihe von Assistenzsystemen ausgestattet sein, ab Juli 2024 gilt dies für alle Pkw-Neuzulassungen in der EU. Dabei handelt es sich unter anderem um den Totwinkelassistenten, den Rückfahrassistenten, den Notbremsassistenten, das Notbremslicht, die Schnittstelle für eine Alkoholsperre (Alcolock) und den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA).
Bereits am 5. April 2021 hätte etwa der finale Entwurf des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen – 15 Monate vor Inkrafttreten der neuen Regelung. Dieser bereits unüblich kurze Zeitplan wird von der EU-Kommission nicht eingehalten. Mit einer monatelangen Verzögerung muss gerechnet werden. Allein die öffentliche Konsultation läuft bis 28. April.
„Die deutsche Automobilindustrie unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und hat bereits viele Innovationen eingeführt. Allerdings brauchen die Unternehmen verlässliche Vorgaben, sie benötigen Rechts- und Planungssicherheit, um die General Safety Regulation umzusetzen“, betont VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky. Die EU-Kommission erfüllt nicht die eigene Verordnung 2019/2144 zur General Safety Regulation, weil sie der Industrie den vorgesehenen Zeitraum von 15 Monaten nicht gibt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Brüssel nicht in der Lage ist, fest vorgegebene Zeitplanungen einzuhalten. Wir haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium auf die Dringlichkeit hingewiesen und um Unterstützung gegenüber Brüssel gebeten“, unterstreicht Damasky.
Planungssicherheit ist für Hersteller und Zulieferer deshalb so wichtig, weil Assistenzsysteme solide in das gesamte Bedienkonzept integriert und ausreichend validiert werden müssen. Nur so erhalten die Einzelsysteme die notwendige Kundenakzeptanz und berücksichtigen andere Assistenzsysteme. Damasky: „Die Bedienkonzepte unserer Hersteller erhöhen die Verkehrssicherheit, weil die Fahrer optimal informiert und nur minimal abgelenkt werden.“
„Damit die Unternehmen alle Vorgaben erfüllen können, brauchen sie die Verordnung als Grundlage – und die entsprechende Zeit für Entwicklung und Einführung in die Serienproduktion“, unterstreicht Damasky und verweist darauf, dass es – abgesehen von der immer kürzer werdenden Frist – auch inhaltlich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt.
So würden seitens der EU-Kommission immer noch neue Anforderungen in den Entwurf zum intelligenten Geschwindigkeitsassistenten eingearbeitet, ohne dass je eine Validierung der kompletten Anforderungen durchgeführt worden sei.
„Das ist nur eines von vielen Beispielen. Uns treibt die Sorge um, dass die geforderte Warnstrategie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten zu einer hohen Abschaltrate des Systems führen könnte. Denn die EU-Kommission plant, die bisherige erfolgreiche optische Warnung um eine akustische (Piepton) zu erweitern. Das dürften viele Autofahrer als störend empfinden. Insgesamt gilt: Die Zeit drängt, die Hausaufgaben müssen gemacht werden, gerade auch von der EU-Kommission“, betont Damasky.