Zu wenig emissionsfreie Kraftstoffe: „Die Bundesregierung verpasst eine große Chance zum Klimaschutz“

    Berlin, 20. Mai 2021

    Wasserstoff und E-Fuels sind ein wichtiger Beitrag zur Klimaschutzstrategie – Gesetz zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) ist nicht ambitioniert genug – Elektromobilität und regenerative Kraftstoffe müssen sich ergänzen

    Der Bundestag hat am Freitag die Verabschiedung der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtline der EU (RED II) und damit die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Kraftstoffbereich beschlossen. Leider fehlt weiterhin eine Mindestquote für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe.

    „Gerade im Pkw-Bereich hat der schnelle Hochlauf der Elektromobilität für uns klare Priorität. Für das Ziel eines klimaneutralen Straßenverkehrs werden aber alle Technologien gebraucht. Dazu gehören auch Wasserstoff und E-Fuels. Es gibt 1,5 Milliarden Fahrzeuge, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern weltweit genutzt werden. In vielen Regionen wird es noch für einige Zeit nicht ausreichend Strom für E-Autos und Lademöglichkeiten geben. Deshalb sind E-Fuels aus nachhaltigen Quellen wie Sonne und Wind eine gute Möglichkeit, dass auch hier klimaneutral gefahren werden kann. Klimaneutralität ist ohne eine Einbeziehung des Bestands nicht erreichbar. Auch wenn es positiv zu bewerten ist, dass der Bundesgesetzgeber mit einer Treibhausgasminderungsquote von 25 Prozent richtigerweise über die EU-Vorgabe hinausgeht: Es ist eine verpasste Chance für den Klimaschutz, dass eine eigene Unterquote für Wasserstoff und E-Fuels von fünf Prozent im Jahr 2030 weiterhin fehlt – und damit ein wichtiger Anreiz für diese Technologie“, so Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

    Müller weiter: „Auch auf EU-Ebene gehört das Thema auf die Tagesordnung. Wir setzen uns im Rahmen des ‚Fit for 55‘-Pakets dafür ein, neben klaren unterstützenden Maßnahmen zum Hochlauf der Elektromobilität eine Quote von 30 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe im Jahr 2030 vorzusehen.“

    „Damit würde ein internationaler Markt entstehen, der die erneuerbaren Energien aus anderen Regionen der Welt für die Mobilität in Europa verfügbar macht. Auf diese Weise ist es möglich, dafür zu sorgen, dass auch die auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten“, so Müller.

    Positiv ist, dass die vorgesehene Treibhausgasminderungsquote von 25 Prozent bis 2030 deutlich höher ist als die von der EU vorgeschriebene Mindestquote von derzeit nur 14 Prozent. Jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit, bestimmte Erfüllungsoptionen mehrfach auf diese Quote anzurechnen. Deswegen reicht diese Quote nicht aus, um genug E-Fuels in den Markt zu bringen.

    „Die Erreichung der neuen europäischen Klimaschutzziele kann nur gelingen, wenn E-Mobilität und regenerative Kraftstoffe sich ergänzen – mit der Beschränkung auf nur eine der beiden Säulen lässt sich das Klimaziel 2030 nicht erreichen“, so Müller.