VDA-Kommentierung
VDA-Kommentierung zur NPRM „Connected Vehicles“
VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig:
„Die Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) „Connected Vehicles“ führt umfangreiche neue Anforderungen für Hersteller von vernetzten Fahrzeugen und Fahrzeugkonnektivitätssystemen ein.
Aus der Regelung resultierende Hardware- und Softwarevarianten der Fahrzeuge werden zusätzliche Entwicklungsaufwände generieren. Dies wird letztendlich zur Reduzierung der Synergien einer weltweit einheitlichen Technik und zu Kostensteigerungen für Kundinnen und Kunden führen.
Fest steht: Maximale Sicherheit zu gewährleisten, liegt im ureigenen Interesse der deutschen Automobilindustrie. Daher verfolgt der VDA einen proaktiven Ansatz zur Vermeidung von Cyberangriffen und zum Schutz vernetzter Fahrzeuge. Grundsätzlich begrüßen wir Maßnahmen, die zur Sicherheit von Fahrzeugen beitragen. Hierbei müssen jedoch stets die Anforderungen der Regulatorik mit technischer Umsetzbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht werden.
Ein pauschales Verbot bestimmter Fahrzeugkomponenten, wie sie der NPRM „Connected Vehicles“ vorgesehen sind, wäre daher nicht sinnvoll. So sollten etwa Bestandteile, die nicht zu Kommunikationssystemen gehören, auch nicht durch die Regulierung erfasst werden – beispielsweise Funktionen wie Standheizungen. Gleiches gilt für Systeme auf Level 1 bis 2+: Level des automatisierten Fahrens, in denen der Fahrer zwar unterstützt wird, aber stets die Kontrolle und Verantwortung über das Fahrzeug behält. Diese nicht zum autonomen Fahren zählenden Funktionen wären unter der aktuellen Regelung erfasst, nur dadurch, dass die Formulierung nicht eindeutig ist. Viele dieser Ungenauigkeiten ließen sich durch eine klare Definition beseitigen.
Darüber hinaus ist der vorgeschlagene Zeitplan zur Einführung des Gesetzes schlichtweg unrealistisch. Die meisten aus der Europäischen Union in die USA exportierten Fahrzeuge enthalten Software und/oder Hardware, die unter die NPRM fällt. In dieser kurzen Zeit Lieferketten vollständig umzustellen, ist äußerst schwierig und stellt große Herausforderungen dar. Wir empfehlen der US-amerikanischen Seite deshalb, den Zeitpunkt für Hardware und Software mindestens auf das Modelljahr 2030 zu schieben – was immer noch höchst ambitioniert wäre. Der für kürzere Fristen notwendige finanzielle und zeitliche Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum erbrachten Mehrwert an Sicherheit.
Nicht zuletzt sollte eine Mehrfachregulierung dringend vermieden werden: Hersteller wenden bereits hohe Ressourcen zur Einhaltung der Cybersicherheit an, wie sie beispielsweise in der UNECE R 155 gefordert wird.
Die deutsche Automobilindustrie steht klar zur US-deutschen Handelspartnerschaft. Von den engen Handelsbeziehungen profitieren beide Seiten: In den Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt die deutsche Automobilindustrie 138.000 Mitarbeiter. Davon arbeiten 48.000 bei den Automobilherstellern und weitere 90.000 bei deutschen Zulieferern. Die Produktion der deutschen Erstausrüster (OEMs) in den USA erreicht im Jahr 2023 einen Rekordwert von 908.000 Pkw. Etwa jedes elfte in den USA produzierte Fahrzeug der Kategorie Light Vehicles trägt das Logo einer deutschen Marke. Die Produktion der deutschen OEMs wuchs 2023 um 10 Prozent und damit stärker als die Gesamtproduktion mit einem Anstieg von 5 Prozent.“