VDA-Kommentierung zum Omnibus-Paket

    VDA-Kommentierung zum Omnibus-Paket „Small Mid-Caps“ der EU-Kommission

    Berlin, 20. Mai 2025

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller:

    „Das Omnibus-Paket Small Mid-Caps der EU-Kommission ist kein echter Befreiungsschlag und erreicht sein Ziel nicht, die Regulierungsflut einzudämmen, Wachstumshemmnisse zu beseitigen und die Leistungsfähigkeit der industriellen Mitte Europas zu stärken.

    Der Vorschlag aus Brüssel, die Erleichterungen auf Unternehmen mit bis zu 749 Mitarbeitenden und 150 Millionen Euro Jahresumsatz oder einem Gesamtvermögen von 129 Millionen Euro zu erweitern, ist nicht geeignet und bei weitem nicht ausreichend, um den industriellen Mittelstand in Europa tatsächlich spürbar zu entlasten. Die Maßnahme spiegelt weder die Realität vieler industrieller Mittelständler wider, noch trägt sie deren spezifischen Herausforderungen Rechnung. Zu KMU-Ausnahmen gehören beispielsweise vereinfachte Antragsverfahren oder Erleichterungen bei der Bilanzerstellung.

    Der industrielle Mittelstand ist in Europa eine tragende Säule von Innovation, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit – doch regulatorisch fällt er häufig durch alle Raster: Für klassische KMU-Förderung ist er zu groß, für die Anforderungen an Großunternehmen fehlt es an den personellen und finanziellen Ressourcen. Die Kommission riskiert, mit ihrem Vorschlag erneut eine bedeutende Gruppe auszublenden: Unternehmen mit 750 bis 3.500 Mitarbeitenden, die in Schlüsselbranchen investieren, forschen und regional verwurzelt Wertschöpfung sichern.

    Der VDA fordert deshalb eine klar definierte Mid-Cap-Kategorie mit einer Obergrenze von 3.500 Mitarbeitenden. Sie muss in Förderprogrammen, regulatorischen Entlastungen und Berichtspflichten systematisch berücksichtigt werden. Diese Kategorie darf jedoch nicht auf Kosten bestehender KMU-Förderungen eingeführt werden, sondern muss als eigenständiges Segment gedacht werden, beispielsweise als Large Mid-Caps.

    Die EU-Kommission schlägt ebenfalls vor, Small Mid-Caps von den Vorschriften über die Sorgfaltspflicht und die Rückverfolgung der Lieferkette von Batterierohstoffen zu befreien. Doch der strukturelle Rahmen bleibt hier insgesamt unvollständig: Die EU-Kommission hat bislang die dringend notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entlang komplexer Lieferketten nicht geschaffen – es fehlen unter anderem funktionierende Notifizierungs- und Akkreditierungsstellen sowie konkrete Leitlinien. Außerdem bleibt die Frage offen, ob eine inhaltliche Harmonisierung mit weiteren Regulierungen überhaupt beabsichtigt wird. Unternehmen benötigen jedoch frühzeitig Klarheit und verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Managementsysteme effizient und rechtssicher aufstellen zu können.

    Fakt ist: Die EU muss ihr Versprechen zum Bürokratieabbau endlich umsetzen. Der Mittelstand braucht weniger Bürokratie, klarere Kategorien und gezieltere Förderung – nicht neue Schwellenwerte und Auflagen, die erneut an der Realität vorbeigehen.“

    Sprecher

    Benedikt Herzog-Wolbeck

    Schwerpunkt Wirtschaftspolitik & Handel