VDA-Kommentierung zum Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Netzentgelt-Entlastung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zum Gesetzentwurf zur Netzentgelt-Entlastung
Kommentierung
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Dass im aktuellen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Netzentgelt-Entlastung keine Finanzierung über 2026 hinaus vorgesehen ist, steht im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Der sieht vor, den Strompreis für Unternehmen und Verbraucher dauerhaft zu senken – und genau das muss auch passieren.
Fakt ist: Die Hersteller und Zulieferer der deutschen Automobilindustrie zahlen im internationalen Vergleich deutlich höhere Energie- und Strompreise als ihre Wettbewerber. Der Strompreis ist hierzulande bis zu dreimal so hoch wie etwa in den USA oder in China – ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, der die Unternehmen im Transformationsprozesses zusätzlich belastet.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Netzentgelte, die inzwischen einen beträchtlichen und weiter wachsenden Anteil der Stromkosten ausmachen. Eine temporäre staatliche Co-Finanzierung der Netzentgelte ist daher grundsätzlich zu begrüßen.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie schnellstmöglich Klarheit über die Finanzierung der Netzentgelte schafft. Eine Entlastung muss über 2026 hinaus verbindlich festgeschrieben und die Weitergabe an die Verbraucher gesetzlich garantiert werden. Zudem ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Deckelung der Netzentgelte unverzüglich umzusetzen. Auch bei der Stromsteuer-Absenkung für alle Verbraucher und beim Industriestrompreis muss die Koalition dringend nachbessern und einen verbindlichen Fahrplan vorlegen.
Neben kurzfristigen und zielgerichteten Maßnahmen sind darüber hinaus grundlegende Reformen erforderlich, um Energie- und Strompreise wieder auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Nur so kann sich der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten.“




