Kommentierung zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie zur Netzentgeltentlastung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie zur Netzentgeltentlastung
Kommentierung
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Der Strompreis in Deutschland ist derzeit bis zu dreimal so hoch wie in den USA oder China. Die hohen Stromkosten belasten zum einen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der deutschen Automobilindustrie und bremsen zum anderen den Hochlauf der E-Mobilität aus, weil Ladestrom zu teuer ist. Die heute durch das Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe (Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026) gehen diese Probleme aber leider nur unzureichend an.
In Bezug auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes ist insbesondere kritisch zu bewerten, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz nicht für alle Unternehmen und Verbraucher umgesetzt wird. Hier muss die Koalition dringend nachbessern.
Zudem muss die – ebenfalls im Koalitionsvertrag zugesagte – Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für rein batterieelektrischen Fahrzeuge bis 2035 jetzt zügig umgesetzt werden. Die derzeitige Regelung läuft zum Jahresende aus. Die Verbraucher brauchen schnellstmöglich Planungssicherheit.
Fest steht: Das bidirektionale Laden ist ein wichtiges Zukunftsfeld für die klimaneutrale Mobilität und die Energiewende. Denn bidirektionales Laden steigert die Attraktivität der E-Mobilität, unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien und kann künftig dazu beitragen, die Stromnetze zu stabilisieren. Durch das geplante Gesetz soll nun unter anderem verhindert werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher beim bidirektionalen Laden zum Stromversorger werden und die dafür notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllen müssen. Damit ist der Gesetzentwurf ein erster wichtiger Schritt, um das bidirektionale Laden regulatorisch zu ermöglichen.
Allerdings: Es sind deutlich weitreichendere politische Weichenstellungen erforderlich, um das bidirektionale Laden erfolgreich im Markt zu etablieren. So müssen insbesondere die Doppelbelastungen bei den Stromnebenkosten abgeschafft werden. Aktuell fallen Stromnebenkosten sowohl beim Laden des E-Fahrzeugs zum Zwecke der Zwischenspeicherung als auch – nach Rückspeisung ins Netz – beim tatsächlichen Endverbrauch an. Diese Hürde für den Erfolg des bidirektionalen Ladens gilt es abzubauen, hier muss im weiteren parlamentarischen Verfahren unbedingt nachgebessert werden.
Mit Blick auf das Thema Netzentgelt-Entlastung gilt: Es ist ein klarer Widerspruch zum Koalitionsvertrag, dass im aktuellen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Netzentgelt-Entlastung keine Finanzierung über 2026 hinaus vorgesehen ist. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Strompreis für Unternehmen und Verbraucher dauerhaft zu senken – und genau das muss auch passieren.
Fakt ist: Die Netzentgelte machen inzwischen einen beträchtlichen und wachsenden Anteil der Stromkosten aus. Eine temporäre staatliche Co-Finanzierung der Netzentgelte ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Nun erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie schnellstmöglich Klarheit über die Finanzierung der Netzentgelte schafft: Eine Entlastung muss über 2026 hinaus verbindlich festgeschrieben und die Weitergabe an die Verbraucher gesetzlich garantiert werden. Zudem ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Deckelung der Netzentgelte unverzüglich umzusetzen. Auch beim Industriestrompreis muss die Koalition dringend nachbessern und einen verbindlichen Fahrplan vorlegen.
Neben kurzfristigen und zielgerichteten Maßnahmen sind darüber hinaus grundlegende Reformen erforderlich, um Energie- und Strompreise wieder auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Nur so kann sich der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten.“




