VDA-Kommentierung zur geplanten Verschiebung der EU-Entwaldungs-Verordnung

    VDA-Kommentierung zur geplanten Verschiebung der EU-Entwaldungs-Verordnung

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade zur geplanten Verschiebung der EU-Entwaldungs-Verordnung

    Kommentierung

    Berlin, 23. September 2025

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade:

    „Die geplante Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung muss die EU-Kommission nutzen, um die Verordnung praxisgerechter auszugestalten und vermeidbare Bürokratie zu reduzieren. Insbesondere müssen Händlerpflichten vereinfacht werden. Dabei gilt es vor allem, die Prüfpflichten auf den ersten Import relevanter Rohstoffe oder Produkte in die EU beziehungsweise das erste Inverkehrbringen zu beschränken. Zudem sollte ein risikobasierter Ansatz eingeführt und ein Mindestanteil von relevanten Rohstoffen in relevanten Produkten festgelegt werden. Mit diesen Maßnahmen würden weitere unnötige bürokratische Belastungen für die Unternehmen vermieden und bliebe gleichzeitig die Zielsetzung der Verordnung erhalten, die die deutsche Automobilindustrie auch weiterhin unterstützt.

    Dass die Bundesregierung jüngst angekündigt hat, sich in Brüssel für eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung der EU-Entwaldungsverordnung einzusetzen, begrüßen wir ausdrücklich."

    Sprecherin

    Eva Siegfried

    Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings