VDA-Kommentierung zur Nexperia-Informationsbörse
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur Nexperia-Informationsbörse
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Am 09. Oktober erhielten Automobilhersteller und Zulieferer eine Mitteilung von Nexperia, in der eine Abfolge von Ereignissen beschrieben wurde, die dazu führt, dass das Unternehmen die Belieferung der Automobilzulieferkette mit seinen Chips nicht mehr in Gänze gewährleisten kann.
Nexperia ist ein wichtiger weltweiter Großlieferant von Halbleitern, die beispielsweise häufig in elektronischen Steuergeräten von Fahrzeugelektroniksystemen zum Einsatz kommen, die aber auch für andere Branchen relevant sind.
Die Situation könnte schon in naher Zukunft zu erheblichen Produktionseinschränkungen, gegebenenfalls sogar zu Produktionsstopps führen, falls die Lieferunterbrechung von Nexperia-Chips nicht kurzfristig behoben werden kann.
Deshalb arbeitet der Verband der Automobilindustrie daran, die Branche in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Es besteht ein gemeinsames Interesse in der gesamten Lieferkette, bestehende Vorräte an Nexperia-Halbleiterprodukten möglichst so einzusetzen, dass Fahrzeuge so lange wie möglich hergestellt und Produktionsstopps vermieden werden.
Um mögliche negative Folgen zu vermeiden oder abzumildern, beabsichtigt der VDA über einen neutralen Dritten eine zeitlich befristete Informationsplattform aufzusetzen, über die verfügbare Nexperia-Chip-Kapazitäten angeboten werden können.
Die Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben hat für den VDA und seine Mitglieder höchste Priorität. Um den Unternehmen der Automobilindustrie eine gesicherte Möglichkeit des Austausches von Informationen über Bestände an Nexperia-Halbleitern bieten zu können, hat der VDA das Bundeskartellamt frühzeitig informiert und um eine Indikation in Form eines sogenannten Vorsitzendenschreibens gebeten.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes käme das Portal nicht nur der Industrie, sondern auch den Endverbrauchenden zugute. Aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Projekts hat das Kartellamt auch ‚keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken‘. So werden die Angebote anonym und ohne Preisvorstellung eingestellt, Interessenbekundungen dem Anbieter bilateral weitergeleitet und die Verhandlungen zwischen Anbieter und Interessent außerhalb der Informationsbörse geführt.
Die Vorbereitungen für die Informationsbörse sind weitgehend abgeschlossen."





Presse & Digitales
Simon Schütz
Abteilungsleiter Presse und Digitales