VDA-Kommentierung zum bidirektionalem Laden

    VDA-Kommentierung zum bidirektionalem Laden

    VDA-Kommentierung: Wichtiger Beitrag für den Erfolg der E-Mobilität – Bundestag schafft Rahmen für bidirektionales Laden

    Berlin, 13. November 2025

    VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig:

    „Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem. Es ist deshalb ein starkes Zeichen und ein wichtiger Beitrag für den Erfolg der E-Mobilität, dass der Bundestag jetzt einige zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Markteinführung des bidirektionalen Ladens geschaffen hat.

    Mit der Novellierung des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes werden die Doppelbelastungen bei den Netzentgelten abgeschafft. Bislang war es so, dass Netzentgelte sowohl beim Laden des E-Fahrzeugs zum Zwecke der Zwischenspeicherung anfielen als auch – nach Rückspeisung ins Netz – beim tatsächlichen Endverbrauch. Gut, dass diese Hürde nun abgebaut wurde. Zudem entfällt die Stromsteuer zumindest für einige zentrale Anwendungsfälle. Beides sind wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für die Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der E-Mobilität zu stärken.

    Offen bleibt jedoch unverständlicherweise, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid (V2G) zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, sollte daher zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.

    Die Automobilindustrie hat bidirektionale Ladetechnologien erfolgreich zur Marktreife entwickelt. Alle deutschen Hersteller haben bereits bidirektionale E-Fahrzeuge im Angebot. Mehr als zwanzig in Deutschland verfügbare batterieelektrische Fahrzeugmodelle sind für die bidirektionale Rückspeisung in das Stromnetz (Vehicle-to-Home / Vehicle-to-Grid) bereits vorbereitet, weitere werden folgen.

    Umso wichtiger ist es, dass für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt politisch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Dazu zählen insbesondere einfache Zähl- und Messkonzepte zur messtechnischen Abgrenzung der netzentgeltlich und stromsteuerlich zu begünstigenden Strommengen. Denn die Abgrenzung von Fahrstrom und lediglich zwischengespeicherten Strommengen muss einfacher werden. Darüber hinaus braucht es einkommensteuerliche Vereinfachungen.“

    Sprecher

    Benedikt Herzog-Wolbeck

    Schwerpunkt Wirtschaftspolitik & Handel