VDA-Kommentierung zur gemeinsamen Erklärung zu erneuerbaren Kraftstoffen

    VDA-Kommentierung zur gemeinsamen Erklärung zu erneuerbaren Kraftstoffen

    VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig zur gemeinsamen Erklärung zu erneuerbaren Kraftstoffen

    Kommentierung

    Berlin, 19. November 2025

    VDA-Geschäftsführer Dr. Marcus Bollig:

    „Mit dem 10-Punkte-Plan für klimaneutrale Mobilität hat der VDA zentrale Empfehlungen vorgelegt, wie Klimaneutralität im Verkehr erreicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden kann. Den wesentlichen Beitrag auf dem Weg in die Klimaneutralität wird die Elektromobilität leisten. Neben Plug-In-Hybriden und Range-Extendern können auch moderne Verbrennerfahrzeuge mit zunehmend erneuerbaren Kraftstoffen einen wichtigen Beitrag leisten. Fest steht: Diese Technologien werden weltweit eine Rolle auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität spielen. Hier sollte Europa engagiert vorangehen und einen entsprechenden regulatorischen Rahmen setzen, damit erneuerbare Kraftstoffe wirksam zur CO2-Reduktion im Straßenverkehr beitragen können.

    Die gemeinsame Erklärung fokussiert sich in erster Linie auf fünf Forderungen, um das Potenzial von erneuerbaren Kraftstoffen zu nutzen.

    Erstens, die Gleichbehandlung von neuen und bestehenden Fahrzeugen beim Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen, so dass im Sinne des Klimaschutzes perspektivisch jedes Fahrzeug zu 100 Prozent erneuerbar betrieben werden kann.

    Zweitens, die Einführung eines Carbon Correction Factors (CCF). Das bedeutet: Die heute in der EU bereits eingesetzten Mengen erneuerbarer Kraftstoffe werden berücksichtigt. Bislang werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor pauschal so behandelt, als würden sie zu 100 Prozent fossile Kraftstoffe nutzen – das entspricht nicht mehr der Realität.

    Drittens, die Anerkennung von nachweislich und ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen als Null-Gramm-Fahrzeug innerhalb der Flottenregulierung. Viertens, die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Definition für erneuerbare Kraftstoffe. Diese sollte sich für Biokraftstoffe und E-Fuels an den Produktions- und Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie orientieren. Fünftens sollten die CO₂-Minderungsanforderungen für erneuerbare Kraftstoffe schrittweise und realistisch steigen, um planbare Investitionen in neue, hocheffiziente Produktionsanlagen zu ermöglichen und den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe im Einklang mit den langfristigen EU-Klimazielen voranzubringen.

    Mit der gemeinsamen Erklärung wollen wir die Bedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen schaffen, indem zum einem Planungssicherheit gegeben und zum anderen auch entsprechende Investitionsanreize gesetzt werden. Im Sinne der Technologieoffenheit muss Europa jetzt den Klimaschutzbeitrag erneuerbarer Kraftstoffe in der Flottenregulierung anerkennen, um die volle Bandbreite an Dekarbonisierungsoptionen für den Straßenverkehr zu nutzen.“ 

    Die gemeinsame Erklärung der 30 Verbände zum erfolgreichen Hochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen können Sie hier herunterladen:

    Presse & Digitales

    Simon Schütz

    Abteilungsleiter