Pressemitteilung
Industrial Accelerator Act (IAA) wird Herausforderungen nicht gerecht:
Entwurf weder Booster für Wettbewerbsfähigkeit noch Abkehr von übermäßiger Regulierung
Entwurf weder Booster für Wettbewerbsfähigkeit noch Abkehr von übermäßiger Regulierung
EU verliert sich in immer mehr Regulierung – Standortattraktivität müsste stattdessen Top-Priorität sein – Protektionismus ist nicht die richtige Antwort auf die vielfältigen Herausforderungen – potenzielle Gegenmaßnahmen anderer Länder sind zu bedenken
Die EU-Kommission gibt mit dem heutigen Entwurf für den Industrial Accelerator Act (IAA) nicht die notwendigen Antworten auf die großen Herausforderungen für die europäische Industrie.
VDA-Präsidentin Hildegard Müller: „Der IAA wird in seiner jetzigen Form nicht dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie am Standort Deutschland und Europa maßgeblich zu stärken. Seine industriepolitische Wirkung wird leider äußerst begrenzt sein. Brüssel hat nach wie vor nicht erkannt, dass an umfassenden Reformen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit kein Weg vorbeiführt. Der IAA tut genau das aber nicht. Statt auf internationalen Handel, offene Märkte, weniger Regulierung und eine Verbesserung der Standortbedingungen zu setzen, fokussiert die Kommission mit ihrem Entwurf auf weitere Vorgaben und Regulierung.“
Fokus falsch gesetzt: Neue Partner und Märkte müssen die eigentliche Top-Priorität sein
„Um die Industrie in Deutschland und Europa tatsächlich zu stärken, braucht es einen Fächer von Maßnahmen. Auf die Agenda der Wettbewerbsfähigkeit gehören die Vollendung des EU-Binnenmarktes, der Abschluss weiterer Freihandels- und Rohstoffabkommen, Technologieoffenheit sowie eine drastisch reduzierte Regulierung. Hinzu kommen Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten, zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion und zur Erleichterung bei der Transformationsfinanzierung. Doch in diesen Punkten bietet der IAA deutlich zu wenig. Das ist umso unverständlicher, als dass der IAA eigentlich – neben der Beschleunigung der Dekarbonisierung und der Stärkung der Resilienz der Industrie – ausdrücklich auch die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hatte“, betont die VDA-Präsidentin.
Gleichzeitig erklärt Müller: „Die im IAA vorgesehenen Vorgaben zur Genehmigungsvereinfachung und -beschleunigung sind ein guter erster Schritt zum dringend benötigten umfangreichen Bürokratieabbau. Diesem Schritt zur Deregulierung müssen nun dringend weitere folgen.“
Umfassende Verbesserung der Standortattraktivität wird nicht ausreichend adressiert
Der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung der EU soll – so das Ziel der Kommission – bis 2035 mindestens 20 Prozent betragen. Dieses Ziel ist zwar grundsätzlich richtig, wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach verfehlt. Seit vielen Jahren liegt die Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes weit unter dieser Marke – gerade weil die Standortbedingungen nicht passen. Und mit Blick auf den IAA gilt leider, dass die gewählten Mittel ganz überwiegend nicht geeignet sind, dieses Ziel in Zukunft zu erreichen.
„Die in dem Entwurf vorgeschlagenen Local-Content-Vorgaben können die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Standorts nicht beheben und eine ambitionierte und entschlossene Standortpolitik nicht ersetzen. Sie können zudem weitere handelspolitische Konflikte provozieren und damit der exportorientierten deutschen Wirtschaft und der deutschen Automobilindustrie schaden. Darüber hinaus können Local-Content-Vorgaben die Produktionskosten der Unternehmen erhöhen und so deren Wettbewerbsfähigkeit verringern“, so Müller.
Entscheidend jetzt: Elektro-Produktionsstandort richtig unterstützen
Der IAA sieht vor, nur für kleine E-Autos, die in Europa produziert werden, sogenannte 'Super Gutschriften' zu gewähren, die im Rahmen der CO₂-Flottenregulierung verwendet werden können. Wer die Stärkung des europäischen Automobilstandort ausruft, müsste aber alle in Europa produzierten Elektrofahrzeuge einbeziehen und die Regelung nicht auf bestimmte Fahrzeuggrößen beschränken. Zudem ist eine unbürokratische Umsetzung unbedingt zu garantieren. „Zusätzliche komplexe Nachweis- und Dokumentationsanforderungen würden das Ziel, die Unternehmen in der EU von Bürokratieanforderungen zu entlasten, konterkarieren. Es braucht weniger Bürokratie und nicht immer mehr“, betont Müller.
Materialoffene Ausgestaltung des IAA zentral für die Automobilindustrie
Der vorgeschlagene Mechanismus zur Anrechnung CO₂-reduzierender Maßnahmen in der automobilen Wertschöpfungskette ist in der vorgeschlagenen Form abzulehnen. Die Erfüllung liegt nicht in der Hand der Automobilindustrie. Die Praxisferne des Vorschlags zeigt sich auch darin, dass die Anrechnung von CO₂-Minderungsmaßnahmen allein auf Stahl fokussiert. Damit werden andere Stoffströme im Fahrzeug- und Komponentenbau außer Acht gelassen und falsche Anreize für die Dekarbonisierung in der Automobilindustrie gesetzt.
Eine erfolgreiche Transformation braucht Kapital
Außer Frage steht: Ausländische Direktinvestitionen (FDI) treiben Innovation und Transformation voran – offene Märkte sind der Schlüssel für den Technologieaustausch. Und eine erfolgreiche Transformation der europäischen Industrie erfordert große Kapitalmengen, auch aus Drittländern. Zwar sind die Bemühungen der EU, ihre Resilienz insbesondere im Kontext der Direktinvestitionen im EU-Elektrofahrzeug- und Batteriesektor zu stärken, grundsätzlich richtig, allerdings sieht der Entwurf des IAA sehr umfangreiche Voraussetzungen unter anderem in den genannten Sektoren vor, darunter z.B. auch eine Joint Venture-Verpflichtung. Wichtig ist jedoch, dass die Vorgaben nicht dazu führen dürfen, dass handelspolitische Gegenmaßnahmen ausgelöst werden oder dass die Investitionsbereitschaft potenzieller Investoren aus Drittstaaten gehemmt wird. Darüber hinaus ist es unerlässlich, die potenziellen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen genau zu prüfen.
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Kommunikation, Events & Marketing
Simon Schütz
IAA Pressesprecher