VDA-Kommentierung zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

    Kommentierung

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

    Berlin, 02. Juni 2026

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade:

    „Die Unternehmen der deutschen Automobilindustrie sind auch mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft international führend und setzen mit ihren Innovationen die internationalen Standards. Gerade vor dem Hintergrund geopolitischer Entwicklungen und wachsender Herausforderungen sind Innovationen und Investitionen in diesem Bereich ein wichtiger Baustein für mehr Resilienz. Der VDA unterstützt daher die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung sowie das heute vorgelegte Aktionsprogramm im Grundsatz. 

    Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass die Strategie in ihrer jetzigen Form noch keinen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Denn Kreislaufwirtschaft ist mehr als Recycling. Um die gesamten wirtschaftlichen Potenziale zu heben, braucht es die Betrachtung aller Facetten der Kreislaufwirtschaft, beispielsweise auch das Thema Remanufacturing. Dabei wird ein gebrauchtes Produkt industriell so aufgearbeitet, dass es danach wieder ‚wie neu‘ funktioniert und genutzt werden kann. Das Verfahren verbindet ein hohes Wertschöpfungspotenzial mit einem klaren Vorteil für die Umwelt. Um diese Kreisläufe zu fördern, sollte die Bundesregierung über Fördermaßnahmen nachdenken. 

    Ein zentraler Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt auf der Digitalisierung. Wichtig dabei: Es muss sichergestellt werden, dass keine neuen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen geschaffen werden, wie es sich derzeit beispielsweise beim Digital Product Passport abzeichnet. Stattdessen sollte die Bundesregierung einfach umzusetzende Maßnahmen in den Blick nehmen und etwa, neben der angekündigten Digitalisierung der Registrierung von Fahrzeugen, auch die Deregistrierung von Fahrzeugen ermöglichen. Dies hätte einen positiven Effekt auf die automobile Kreislaufwirtschaft. 

    Ein wesentlicher Aspekt bleibt im aktuellen Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie leider unberücksichtigt: die notwendige Verknüpfung von Kreislaufwirtschaft und Chemikalienrecht. Die aktuell geltende REACH-Verordnung sieht weder generelle Ausnahmen von Ersatzteilen noch die Beachtung von Stoffkreisläufen bei Stoffbeschränkungen vor. Demnach müssten Ersatzteile nach jeder Stoffbeschränkung neu entwickelt und die Zulassungen neu erfolgen, was schlichtweg nicht wirtschaftlich wäre. Die aktuellen Regelungen im Chemikalienrecht bremsen die Reparierbarkeit von automobilen Produkten und damit wichtige Aspekte einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft aus. Vor diesem Hintergrund spricht sich der VDA für eine gezielte Revision der REACH-Verordnung aus, um Bürokratie abzubauen, Rechtssicherheit zu stärken, Transparenz zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern – ohne das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gefährden.“

    Kontakt

    Sprecher

    Benedikt Herzog-Wolbeck

    Schwerpunkt Wirtschaftspolitik & Handel