VDA-Kommentierung zur

    Reform des Nachrichtendienstrechts

    Berlin, 11. August 2026

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller:

    „Der VDA unterstützt das Anliegen des Gesetzgebers, die öffentliche Sicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und der Wirtschaft auf eine moderne, transparente und rechtsstaatlich belastbare Grundlage zu stellen. Angesichts zunehmender Wirtschaftsspionage, Cyberangriffe und Sabotage ist der Schutz des Industriestandorts Deutschland von großer Bedeutung. Vor dem Hintergrund gilt: Deutschland muss seine Unternehmen und die Schlüsseltechnologien wirksamer schützen. Dafür brauchen unsere Sicherheitsbehörden zeitgemäße rechtliche Möglichkeiten.

    Zugleich müssen Befugnisse verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet sein: Es darf keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt und bestehende europäische Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben berücksichtigt werden. Wir unterstützen dabei zudem den Ansatz, dass die Daten über die Hersteller oder subsidiär über die Werkstätten zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein etwaiger direkter Zugriff in das Auto ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen.

    Konkretisierungsbedarf besteht insbesondere mit Blick auf die geplanten neuen Mitwirkungspflichten für die deutsche Automobilindustrie. Voraussetzung für Rechtssicherheit ist eine klare Abgrenzung der neuen Mitwirkungspflichten vom bestehenden europäischen Rechtsrahmen für Daten-, Datenschutz- und Cybersicherheitsanforderungen. Insbesondere müssen der Begriff „Telemetriedaten“ und der Umfang entsprechender Auskunftsersuchen eindeutig präzisiert werden. Positiv ist, dass grundsätzlich nur bereits vorhandene Informationen herauszugeben sind. Eine allgemeine Verpflichtung, zusätzliche Fahrzeugdaten für mögliche spätere Behördenanfragen zu erheben oder zu speichern, darf daraus nicht entstehen.  

    Fest steht, dass Fahrzeughersteller und Zulieferer bereits heute umfangreichen europäischen Vorgaben unterliegen. Notwendig ist daher ein kohärenter Rechtsrahmen, der bestehende Compliance-Strukturen berücksichtigt, Doppelregulierungen vermeidet und Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen gewährleistet. Der VDA wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und sich für einen ausgewogenen Rechtsrahmen einsetzen, der Sicherheitsinteressen mit Datenschutz, Innovationsfähigkeit und unternehmerischer Planungssicherheit verbindet.“

    Kontakt

    Sprecherin

    Katharina Sophie Bellstedt

    Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Produktion, Logistik, Aftermarket