Kommentierung
Automotive Package: VDA-Präsidentin Hildegard Müller zum Kompromiss der Plattform
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Der Kompromiss von EVP, S&D und Renew enthält zwar erkennbare Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission, geht aber für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Produktionsstandorts und damit für die Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung in Europa noch nicht weit genug. Im weiteren Verfahren muss der Kompromiss daher an wichtigen Stellen dringend weiterentwickelt werden.
Positiv ist insbesondere die Anerkennung von Fahrzeugen, die mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, als Null-Gramm-Fahrzeuge (VEEF). Gleichwohl braucht es für eine ausreichend technologieoffene und flexible Ausgestaltung des Automotive Package weitere Nachbesserungen. Industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Klimaschutz müssen gemeinsam gedacht werden.
Insbesondere sollte die Reduktion des 2035-Zielwerts der CO₂-Flottenregulierung auf 90 statt – wie im Kompromiss vorgeschlagen – auf 95 Prozent angepasst werden. Der in dem Zusammenhang vorgeschlagene Grünstahlmechanismus greift zudem noch zu kurz und darf nicht auf Stahl allein beschränkt sein, sondern muss materialoffen und freiwillig ausgestaltet werden. Die so erzielten Einsparungen sollten zusätzlich zum Ziel einer CO₂-Senkung um 90 Prozent anrechenbar sein. Das gilt auch für die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe. Sie sollten ebenso zusätzlich zum Ziel einer CO₂-Senkung um 90 Prozent anrechenbar sein (Carbon Crediting Mechanism).
Dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betankt werden, als Null-Gramm-Fahrzeuge (VEEF) anerkannt werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung hin zu mehr Technologieoffenheit. Allerdings darf die zugrunde liegende Kraftstoffdefinition nicht ab dem Jahr 2033 unnötigerweise verengt werden, wie die Plattform es vorschlägt. Vielmehr sollten auch erneuerbare Kraftstoffe der ersten Generation gemäß den definierten Vorgaben in der Renewable Energy Directive (RED) über 2032 hinaus zum Einsatz kommen dürfen.
Überfällig ist es, die Verschärfung des Utility Factors für Plug-in-Hybride auszusetzen. Nicht nachvollziehbar sind jedoch die vorgeschlagenen ergänzenden Bedingungen dafür. Und: Eine lediglich dreijährige Aussetzung greift ausdrücklich zu kurz und würde der langfristigen Bedeutung dieser Technologie, insbesondere für die deutsche und europäische Zulieferindustrie und ihre Beschäftigten, nicht gerecht. Weltweit wird diese Technologie weiter von großer Bedeutung sein.
Durch den Mechanismus einer mehrjährigen Verrechnung der Emissionen (Averaging) wird kein zusätzliches CO₂ ausgestoßen, gleichzeitig gibt er den Herstellern wichtige Flexibilität. Hier enthält der Kompromiss Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag, bleibt aber noch hinter den Notwendigkeiten zurück. Der Zeitraum für das Pkw-Averaging sollte bereits 2028 beginnen und für eine Dauer von fünf Jahren sowie ohne die vorgesehene Deckelung gelten.
Auch in puncto Supercredits enthält der Kompromissvorschlag Verbesserungen gegenüber jenem der EU-Kommission, da er auch die Effizienz der Fahrzeuge berücksichtigt und die Verengung auf ein Längenkriterium überwindet. Allerdings sollten beide Kriterien bei der Anrechnung gleich behandelt werden. Notwendig sind zudem auch Supercredits für alle in der EU produzierten batterieelektrischen Fahrzeuge – unabhängig von ihrer Länge oder ihrer Effizienz.
Positiv bewerten wir den Kompromiss insbesondere mit Blick auf die leichten Nutzfahrzeuge. Hier werden mit den Anpassungen der Zielvorgaben für 2030 und 2035, dem Averaging für 2025–2029 und 2030–2034 sowie Supercredits für batterieelektrische Vans sinnvolle Maßnahmen vorgeschlagen, wenngleich es auch hier im Detail noch Klärungsbedarfe gibt.
Darüber hinaus gilt weiterhin: Auch bei schweren Nutzfahrzeugen muss jetzt zügig eine Anpassung der Flottenregulierung angegangen werden.“
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Pressestelle
Eva Siegfried
Leiterin des Fachgebiets & Sprecherin, Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings