VDA: Langfristziel fehlt valide Grundlage
Zur heutigen Abstimmung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zur CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge erklärt der Verband der Automobilindustrie (VDA):
Das vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagene Langfristziel von 105 bis 120 g/km CO2 für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2025 ignoriert physikalische und technische Gesetzmäßigkeiten. Dieser Zielkorridor ist politisch motiviert und entbehrt einer fundierten Grundlage, da es keinerlei Kosten-Nutzen-Untersuchung gibt. Zudem ist derzeit noch völlig offen, wann sich alternative Antriebe bei leichten Nutzfahrzeugen, ohne die dieser Wert nicht erreichbar ist, verstärkt etablieren werden. Deswegen kann ein solches Langfristziel seriös erst in einigen Jahren definiert werden.
Nach der Abstimmung über die CO2-Grenzen für Pkw überdreht der Umweltausschuss mit diesem Votum erneut die Regulierungsschraube. Aufgrund der schlechten Konjunktur in Europa haben auch viele Unternehmen der Nutzfahrzeug- und Transportbranche mit Absatzrückgängen zu kämpfen. Niemand weiß, wie lange die Auswirkungen der Schuldenkrise noch spürbar sein werden. Wer in einer solchen Situation zusätzliche Belastungen für die Unternehmen schafft, dem fehlt es an Sensibilität für industriepolitische Zusammenhänge. Zumal es bei dieser Fahrzeuggruppe auch ohne Regulierung eine ökologische Lenkungswirkung gibt. Denn beim Nutzfahrzeug ist der Kraftstoffverbrauch seit jeher ein entscheidendes Kaufargument. Deswegen steht Verbrauchssenkung für die Hersteller leichter Nutzfahrzeuge schon immer ganz oben im Lastenheft.
Bereits das für 2020 festgesetzte Ziel von 147 g/km CO2 ist ambitioniert. Deswegen ist es richtig, dass sich der Umweltausschuss dafür ausgesprochen hat, an diesem Wert festzuhalten. Für das Jahr 2017 schreibt die derzeit geltende Regulierung 175 g/km CO2 vor. Das bedeutet eine Einsparung von 28 g/km CO2 in nur drei Jahren.
Gerade im Segment der leichten Nutzfahrzeuge hat die Elektromobilität großes Potenzial. Weil der Markt für Transporter aber vor allem kostengetrieben ist, kommt es darauf an, wirksame Impulse für diese derzeit noch teuren innovativen Antriebskonzepte zu setzen. Dazu sind die sogenannten Supercredits, also Bonuspunkte für besonders sparsame Fahrzeuge, ein gutes Instrument. Allerdings ist die Empfehlung des Umweltausschusses mit einem Multiplikator von 1,5 (2017) bzw. 1,3 (2018-2023) viel zu zaghaft. In dieser Form wird der Anreiz für die Unternehmen, alternative Antriebe frühzeitig auf den Markt zu bringen, verpuffen.
Auch die Forderung des Umweltausschusses für den verpflichtenden Einbau von Tempobegrenzern bei leichten Nutzfahrzeugen ist nicht nachvollziehbar. Ihr Anteil am Unfallgeschehen ist unterproportional und auch die Klimaschutzeffekte von Tempolimits für Transporter sind marginal. Unabhängig davon ist die europäische CO2-Regulierung der falsche Ort für solche Bestimmungen. Entscheidungen über Geschwindigkeitsregeln sind Sache der Mitgliedsstaaten.