Regulatorik

    Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

    Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) dient der nationalen Umsetzung und Durchführung der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Deutschland.

    Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt die Anforderungen der PPWR und regelt insbesondere die Zuständigkeiten sowie die Registrierungs-, Melde- und Überwachungspflichten für Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Das Gesetz tritt ergänzend zur Anwendbarkeit der PPWR in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Damit schafft es die notwendigen nationalen Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Durchsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland.

    Bedeutung für die Automobilindustrie

    Für die Automobilindustrie ist das VerpackDG insbesondere bei der Verwendung von Transport-, Versand- und Serviceverpackungen sowie bei der Registrierung und Dokumentation von Verpackungsströmen relevant. Während die PPWR die europaweiten technischen Anforderungen an Verpackungen festlegt, regelt das VerpackDG deren nationale Umsetzung und Überwachung in Deutschland. Unternehmen müssen daher beide Regelwerke gemeinsam betrachten, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

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