E-Fuels und Kolbenmotor

    Green Deal der EU setzt neue Energiesteuerrichtlinie voraus

    Die europäische Energiesteuer sollte den fossilen CO₂-Gehalt des Kraftstoffes als Maß der Steuerhöhe in den Mittelpunkt stellen. Das würde helfen, technologische Entwicklungen von alternativen Kraftstoffen zu fördern.

    Die europäische Energiesteuer sollte den fossilen CO₂-Gehalt des Kraftstoffes als Maß der Steuerhöhe in den Mittelpunkt stellen. Das würde helfen, technologische Entwicklungen von alternativen Kraftstoffen zu fördern.

    E-Fuels in Richtlinie integrieren

    Reine Electrofuels (E-Fuels), die zum Verbrauch als Kraftstoff bestimmt sind oder als solcher angeboten oder verwendet werden, sind Energieerzeugnisse (Auffangtatbestand) und unterliegen aktuell auf der nationalen Ebene grundsätzlich der gleichen Steuer, wie sie für einen gleichwertigen Kraftstoff (Ähnlichkeitsprinzip) erhoben würde (Art. 2 Abs. 3 EnergieStRL). Wesentliche Grundlage hierfür sind die Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie. Eine Begünstigung von E-Fuels wäre demnach nur im Rahmen einer Sondergenehmigung nach Art. 19 Abs. 1 EnergieStRL möglich. Die Genehmigung gilt grundsätzlich für maximal sechs Jahre. Danach müsste eine neue Genehmigung beantragt werden.

    Die EU-Kommission hat angekündigt, die EU-Energiesteuerrichtlinie zu reformieren. Dies begrüßen wir als Verband der Automobilindustrie (VDA) ausdrücklich, denn die bestehende Richtlinie ist seit Oktober 2003 in Kraft – also seit bald 20 Jahren. Inhaltlich steht sie somit auf dem technischen Entwicklungsstand zum Ende des vorigen Jahrhunderts. Die neuen, ambitionierten Ziele des Green Deals sind nur mit einer Reform der europäischen Energiesteuer zu erreichen, die den fossilen CO₂-Gehalt des Kraftstoffes als Maß der Steuerhöhe in den Mittelpunkt stellt.

    Wichtige klimapolitische Ziele und technische Entwicklungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieträger – wie zum Beispiel moderne, synthetische klimaneutrale Kraftstoffe oder Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Quellen – sind in der geltenden Energiesteuerrichtlinie noch nicht oder unzureichend abgebildet und gefördert. Zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Mitgliedstaaten bedarf es dringend einer größeren Flexibilisierung der steuerlichen Förderinstrumente.

    Orientierung am CO₂-Gehalt der Energieträger

    Der VDA spricht sich daher für eine Orientierung der Besteuerung am CO₂-Gehalt aus: Die Ausgestaltung der Energiesteuerrichtlinie sollte sich zukünftig so weit wie (politisch) möglich am CO₂-Gehalt der Energieträger orientieren. Die CO₂-Intensität der Energieträger ist in der Renewable Energy Directive (Directive (EU) 2018/2001) definiert. Hierauf sollte Bezug genommen werden, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

    Nahezu klimaneutrale Energieträger, wie zum Beispiel erneuerbarer Strom, fortschrittliche Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe (E-Fuels), sollten steuerfrei sein, um den Markthochlauf dieser Technologien zu fördern. Dabei muss das Zusammenspiel von Neuregelungen in der Energiesteuerrichtlinie mit anderen Instrumenten (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG; Europäischer Emissionshandel, EU-ETS) im Rahmen eines Impact-Assessments sorgfältig analysiert werden, um eine angemessene Besteuerung sicherzustellen und Doppelbelastungen möglichst zu vermeiden.

    Abteilung Verkehr & Transport | Klima, Umwelt & Nachhaltigkeit - Fachgebiet Klima

    Götz Schneider

    Leiter

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