Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit

    Chemikalienrecht in der Automobilindustrie

    Chemikalien sind die Grundbausteine aller Automobile

    Zur Herstellung von Automobilen werden entlang der Lieferketten eine Vielzahl von unterschiedlichsten Chemikalien benötigt. Im Zuge des Wandels der Antriebstechnologie zur Elektromobilität werden zukünftig noch weitere, bisher in der Automobilindustrie nicht bekannte Chemikalien eingesetzt werden. Gleichzeitig nehmen die Verbote, Beschränkungen und Kommunikationspflichten beim Einsatz von chemischen Stoffen insbesondere durch die dynamische Entwicklung der europäischen Chemikalienverordnung REACH und der POP-Verordnung zu.

    Die Automobilindustrie setzt sich für einen resourcenschonenden und sichereren Einsatz von Stoffen bei der Herstellung, der Nutzung und dem Recycling von Automobilen ein. Gleichzeitig muss aber ein möglichst großes Portfolio von Stoffen im Hinblick auf heutige und zukünftige Entwicklungen zur Verfügung stehen. 

    Zentrale Themen

    Durch zukünftige Stoffbeschränkungen oder anderen Pflichten zum Einsatz von Stoffen, wie z.B. Kommunikations- oder Dokumentationspflichten, können erhebliche Nachteile für die Innovationsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der deutschen Automobilindustrie entstehen. Wir fordern, vor allem im Hinblick auf außereuropäische Hersteller, dies bei der Bewertung der Rechtsfolgen ausreichend zu berücksichtigen.

    Ein Stoffverbot darf nicht nur auf Grund von gefährlichen Eigenschaften ausgesprochen werden, sondern muss durch ein tatsächliches Risiko begründet werden.

    Sind zum Beispiel Chemikalien fest in einer Matrix eingebaut und es kann eine Migration ausgeschlossen werden, geht von dieser Chemikalie auch kein Risiko für die Umwelt und für Mensch und Tier aus. Werden Chemikalien in weiteren Verarbeitungsschritten in ungefährliche Chemikalien umgewandelt und dieser Prozessschritt erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, sollte kein Verbot dieser Chemikalie erfolgen.

    Pauschale, nur auf dem Präventionsprinzip basierende Stoffverbote, lehnen wir ab. Das gilt insbesondere für die Regulierung ganzer Stoffgruppen (Generic Risk Assessment). Stattdessen sollten die Gefahren der einzelnen Stoffe unter Verwendung der Methoden von REACH und CLP wissenschaftlich bewertet werden. Wenn ein Stoff gefährlich ist, bedeutet das nicht zwingend, dass chemisch ähnliche Stoffe vergleichbare Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben müssen.

    Ein besonderes Anliegen der Automobilindustrie ist es daher, dass Stoffe nur dann beschränkt oder sogar ganz verboten werden, wenn eine ausreichende Risikobewertung und eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse vorliegen und es Alternativen gibt.

    Für die Zukunft der Automobilindustrie bleibt der Einsatz fortschrittlicher Technologien und Materialien notwendig, um die Klimaschutzziele Deutschlands und Europas zu erreichen. Der Einsatz innovativer Chemikalien spielt dabei eine entscheidende Rolle. Chemikalienrecht muss daher stets innovationsoffen gestaltet sein. Die politische Eingrenzung auf essenzielle Anwendungen (Essential Use) widerspricht diesem Ansatz. Essentiell wäre z.B. ein Stoff, der heute als notwendig für die Gesundheit, Sicherheit oder funktionieren der Gesellschaft angesehen wird. Aber was unter diesem Ansatz heute als nicht-essenziell gilt, wird auch nur eingeschränkt weiter erforscht und hat deshalb in Zukunft keine Chance, zu einer essenziellen Anwendung entwickelt zu werden.

    Lange Nutzungszeiten der Fahrzeuge von 15-22 Jahren bedingen eine Ersatzteilverfügbarkeit über diese Zeit. Werden Beschränkungen in diesem Zeitraum wirksam, so dürfen bereits produzierte Ersatzteile nicht mehr verwendet und müssen neu zu produzierende Ersatzteile umkonstruiert werden

    Chemikalienbeschränkungen sollten daher die Lebensdauer der Fahrzeuge berücksichtigen, so dass die Herstellung und Verwendung von Ersatzteilen über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs möglich ist (“repaired-as-produced"-Prinzip). Dieses Prinzip wurde bereits vereinzelt in Beschränkungen durch den Gesetzgeber angewendet. Ist das aber nicht der Fall müssen die bereits vor einem Verbot einer Substanz hergestellte Ersatzteile verschrottet werden, entgegen dem Prinzip der Abfallvermeidung.

    Die Kommunikation von Materialzusammensetzungen innerhalb einer Lieferkette ist ein wichtiger Bestandteil, um derzeitige und zukünftige Beschränkung von Stoffen einzuhalten und Kommunikationspflichten gegenüber Behörden zu erfüllen.  Die Automobilindustrie nutzt hierfür seit Jahrzehnten IMDS als zentrale Kommunikationsplattform innerhalb der automobilen Lieferkette. Die Einführung zusätzlicher, Datenbanken, die, wie zum Beispiel SCIP und die Kommunikationspflichten unter Art. 33 REACH, redundante Informationen enthalten, führen zu unnötigen Mehrbelastungen der Industrie. Stattdessen sollte der Gesetzgeber dazu beitragen, die Datenqualität in IMDS durch eindeutige Regelungen zur Stoffidentifikation, wie die Festlegungen von CAS-Nummern für alle Stoffe in Beschränkungen, zu erhöhen.

    Fachgebiet Umwelt & Nachhaltigkeit

    Michael Püschner

    Leiter

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