Kreislaufwirtschaft

    Export von Fahrzeugen

    Die deutsche Automobilindustrie ist durch ihre globale Wertschöpfungskette gekennzeichnet. Daher spricht sich der VDA gegen generelle Exportverbote von Neu- und Gebrauchtwagen, deren Bauteile, Rohstoffe und Sekundärrohstoffe aus.

    Die deutsche Automobilindustrie ist durch ihre globale Wertschöpfungskette gekennzeichnet. Daher spricht sich der VDA gegen generelle Exportverbote von Neu- und Gebrauchtwagen, deren Bauteile, Rohstoffe und Sekundärrohstoffe aus.

    Der Gebrauchtwagenhandel ist von herausragender Bedeutung für die Lebenszyklusbetrachtung eines Fahrzeuges.

    Die deutsche Automobilindustrie ist durch ihre globale Wertschöpfungskette gekennzeichnet. Daher spricht sich der VDA gegen generelle Exportverbote von Neu- und Gebrauchtwagen, deren Bauteile, Rohstoffe und Sekundärrohstoffe aus. Im Sinne der Abfallhierarchie steht Wiederverwendung vor Entsorgung. Daher ist der Gebrauchtwagenhandel von herausragender Bedeutung für die Lebenszyklusbetrachtung eines Fahrzeuges und sollte nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind regulative Widersprüche zwischen der Abfallrahmenrichtlinie und Abfallverbringungsverordnung aufzulösen.

    Ebenso sind alle Fahrzeuge, die exportiert werden, zu erfassen und innerhalb der EU die Registrierungs- und De-Registrierungssysteme zu harmonisieren. Der Letzthalter sollte die Entscheidungshoheit behalten, ob das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft oder abgemeldet und als Altfahrzeug entsorgt wird. Beim außereuropäischen Handel sollten die Zollbehörden in Ausnahmefällen die Ausfuhr von potenziell umweltgefährdenden Gebrauchtwagen stoppen können. Dazu sollte den Behörden ein Kriterienkatalog als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt werden, der die Interessen von Versenderland und Empfängerland berücksichtigt. Das Schweizer-Modell könnte hier als Vorbild dienen.

    Politische Maßnahmen beim verbotenen Export von Abfällen

    Die automobile Wertschöpfungskette ist eine globale und umfasst auch gebrauchte Produkte sowie Abfälle. Für eine funktionierende Wertschöpfungskette ist die Möglichkeit des Exports daher zwingende Voraussetzung. Zugleich sind dem Export umweltverträgliche Grenzen gesetzt, die eindeutig durch Vorschriften geregelt werden sollten. Verbotener Export von Abfällen, vor allem in Länder mit ungenügender Infrastruktur muss verhindert werden. Dies ist heute nicht immer gegeben und erfordert politische Maßnahmen.

    Die europäische Automobilindustrie übernimmt ihre Herstellerverantwortung gemäß der Richtlinie 2000/53 / EG über Altfahrzeuge und hat erfolgreich EU-weite Rücknahmenetze für Altfahrzeuge eingerichtet. Die Netzwerklösungen basieren auf Verträgen mit verschiedenen Betreibern auf dem Markt, die alle Aspekte abdecken, um hohe Umweltstandards sicherzustellen und zu erfüllen.

    Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie bestimmt der letzte Eigentümer eines Fahrzeuges, ob es sich um Abfall handelt und in des ELV-Rücknahmenetz eingebracht wird oder ob es als Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft wird.

    Aufgrund der fehlenden behördlichen Durchsetzung des Verwertungsnachweises reißt an diesem Punkt des ELV-Prozesses die Information über den Verbleib der Altfahrzeuge ab. Werden sie ordnungsgemäß – jedoch ohne Verwertungsnachweis – entsorgt, oder gelangen sie als nicht funktionsfähige Gebrauchtwagen in den Export?

    Erschwerend kommt hinzu, dass der Export statistisch nicht vollständig erfasst wird. So sind alle vermeintlichen Zahlen über den Export von Altfahrzeugen mit Vorsicht zu betrachten.

    Es kommt zu Situationen, dass Gebrauchtwagen exportiert werden, die hier unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht mehr reparabel sind und in der Öffentlichkeit als „illegale Altfahrzeugexporte“ betrachtet werden.

    Grundprinzipien der Abfallhierarchie

    Der Umgang mit Altfahrzeugen fußt auf dem bewährten Grundprinzip der Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Entsorgung) und auf dem Entledigungswillen des letzten Fahrzeughalters.

    Maßnahmen, die zukünftig ergriffen werden, um einen umweltverträglichen Export von Fahrzeugen sicherzustellen, müssen diese Grundprinzipien berücksichtigen und somit mit Bedacht gewählt werden. Eine Wiederverwendung eines Fahrzeuges – auch außerhalb der EU – ist stets der Entsorgung – auch innerhalb der EU – vorzuziehen.

    Der Bedarf nach Sekundärrohstoffen ist in diesem Sinne auch kein hinreichendes Argument, Export zu unterbinden und Fahrzeuge frühzeitig in den Kreislauf zurückzuführen. Dies widerspricht der Abfallhierarchie.

    Fachgebiet Umwelt & Nachhaltigkeit

    Michael Püschner

    Leiter

    Fachgebiet Umwelt & Nachhaltigkeit

    Dr. Evin Zozan

    Referentin Circular Economy und Nachhaltigkeit