Außenwirtschaft

    Aktuelle Rechtsfragen zur Exportkontrolle

    Rahmenbedingungen zur Exportkontrolle haben einen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Automobilindustrie mit ihren weltweiten Beziehungen.

    Rahmenbedingungen zur Exportkontrolle haben einen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Automobilindustrie mit ihren weltweiten Beziehungen.

    Exportkontrolle und Sanktionen

    Gemäß dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bedeutet Exportkontrolle „vor allem, dass die Lieferung von Waren, von Technologie oder auch von Software und Datenverarbeitungsprogrammen (man fasst diese drei unter dem Oberbegriff „Güter“ zusammen) in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann.“ Das grundsätzliche Motiv für derartige Kontrollen ist die Erwägung, dass wirtschaftlicher Austausch auch ungewollt die Rüstungsbestrebungen bestimmter Akteure unterstützen kann.

    Deutschland trägt als Exportnation eine besondere Verantwortung für einen offenen Handel und gleichzeitig die Sicherung von Frieden und Stabilität weltweit. Die Automobilindustrie steht mit ihren grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen traditionell nicht im Fokus der Exportkontrolle. Mit der fortschreitenden Entwicklung des vernetzten und automatisierten Fahrens sowie der Elektromobilität spiegeln jedoch seit einigen Jahren auch in den Unternehmen der Automobilindustrie verstärkt exportkontrollrechtliche Fragestellungen eine Rolle.

    Dabei sind im Exportbereich insbesondere Fragen der Kontrollpflichtigkeit von Gütern der Automobilindustrie (dual-use) und deren Bestimmung und Verwendung, sowie administrative Anforderungen und Vorgaben von Bedeutung. Die nationale und supranationale Exportkontrollgesetzgebung basiert entscheidend auf den Produktlisten der internationalen Exportkontrollregime.

    Exportkontrollrechtliche Hürden vermeiden

    Der VDA setzt sich dafür ein, dass exportkontrollrechtliche Hürden für den Export von im Fahrzeug verbauter VAF-relevanter Technologie vermieden werden. Im Dialog mit den relevanten Akteuren etwa im BAFA oder in der Bundesregierung wirken wir auf Ausnahmen in den Listenpositionen für den zivilen Fahrzeugbau sowohl auf internationaler als auch europäischer und nationaler Ebene hin. Wichtig ist, zunächst ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass durch neue Technologien, die zunehmend in unseren Fahrzeugen verbaut werden (etwa Radarsysteme, Sensoren, Verschlüsselungstechnologien für die Auslesung von Daten) auch der zivile Fahrzeugbau potenziell in ein Spannungsfeld von exportkontrollrechtlichen Vorgaben und Fragestellungen hineinläuft. Jedoch sind die internationalen Vorgaben bislang primär auf die nachhaltige Nicht-Verbreitung von konventionellen Waffen, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Kampfstoffen und Trägertechnologie ausgerichtet und für die schnell fortschreitende technologische Weiterentwicklung im „Massengeschäft“ ziviler Automobilbau nicht ausgelegt. Das Negativ-Beispiel der Frequenzumrichter, die vor einigen Jahren kontrollpflichtig wurden, hat bereits gezeigt, welchen erheblichen administrativen Schwierigkeiten sich Automobilhersteller und Zulieferer gegenübersehen, wenn Komponenten einer Genehmigungspflicht unterworfen werden, die standardmäßig im zivilen Automobilbau eingesetzt werden. Es muss daher sichergestellt werden, dass potenzielle exportkontrollrechtliche Vorgaben auch künftig für die Automobilindustrie administrierbar bleiben. Wesentliche Bausteine hierfür sind Rechtssicherheit und Transparenz über die exportkontrollrechtliche Behandlung neuer Technologien. Hierfür setzt sich der VDA ein, damit Deutschland auch in dieser Hinsicht eine führende Rolle beim automatisierten und vernetzen Fahren und ebenso beim Ausbau der Elektromobilität behält.

    Internationale Sanktionen

    Aktuelle Entwicklungen wie die zunehmende (völkerrechtswidrige) Verhängung von extraterritorialen Sanktionen insbesondere der USA sorgen dafür, dass sich die Unternehmen ganz neuen, schwierigen Herausforderungen im Bereich Exportkontrolle gegenübersehen. Gerade, wenn Märkte betroffen sind, die für die deutsche Automobilindustrie eine übergeordnete Rolle spielen, können derartige Sanktionen eine erhebliche Bedrohung für die Lieferketten darstellen, die sich zudem zumeist sehr kurzfristig materialisieren und mit einer (gewollt) hohen Rechtsunsicherheit für die Unternehmen einhergehen.

    Instrumente, die wiederum von anderen Staaten eingesetzt werden, um ein politisches Zeichen gegen die Verhängung von extraterritorialen Sanktionen zu setzen (z.B. das EU-Blockade-Statut) führen häufig dazu, dass sich Unternehmen mit globalen Geschäftsbeziehungen und Lieferketten in einem klassischen Dilemma hinsichtlich der Compliance entweder mit dem einen oder dem anderen Regelungsregime wiederfinden.

    Extraterritoriale US-Sanktionen gegen europäische Unternehmen zeigen somit letztlich eine beschränkte Handlungsfähigkeit der EU. Entscheidend ist, dass die EU hier souveräner wird. Der gemeinsame Markt ist der größte Trumpf Europas. Dieses Gewicht sollte gegen eine weite Auslegung von effektiven Zwangsmaßnahmen einschließlich Formen der Extraterritorialität verstärkt eingesetzt werden.

    Der VDA beobachtet und begleitet die Entwicklungen mit Blick auf den zunehmenden weltweiten Einsatz von Sanktionen als Instrument der Handels- aber auch der Außenpolitik und trägt die (potenzielle) Betroffenheit von Unternehmen der Automobilindustrie gebündelt an die relevanten Entscheidungsträger heran.

    Ansprechpartnerin

    Dr. Karoline Kampermann

    Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik und Steuern

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