VDA Position
    Um die Finanzierung des Wandels in der Automobilindustrie sicherzustellen, muss die EU-Taxonomie die Verfügbarkeit von privatem Kapital für Unternehmen bestmöglich unterstützen. Mit der Verabschiedung der Verordnung 2020/852 vom 18.06.2020 ("Taxonomieverordnung") hat die EU den Startschuss für eine Reihe von delegierten Rechtsakten gegeben, die in den kommenden Monaten verabschiedet oder umgesetzt werden bzw. bereits in Kraft getreten sind. Kernstück dieser Maßnahmen sind die Rechtsakte zur Konkretisierung der Umweltziele der Taxonomieverordnung und die daraus resultierenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beides wird sich unmittelbar auf die Bereitschaft institutioneller Investoren auswirken, in die Transformation des Verkehrssektors zu investieren. Vor diesem Hintergrund vertritt der VDA konkrete Positionen.