VDA-Kommentierung zum Wachstumschancengesetz

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller zum Wachstumschancengesetz:

    Berlin, 21. März 2024

    VDA-Präsidentin Hildegard Müller:


    „Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland muss substanziell gestärkt werden. Daher ist die heutige Zustimmung der Länderkammer zum Wachstumschancengesetz ein wichtiges Signal. Aber: So richtig einzelne Punkte sind, ist das Gesetz leider nur ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.
     
    Grundsätzlich positive Elemente, wie die degressive Abschreibung und die Ausweitung der Forschungszulage, wurden in den Verhandlungen entweder stark verwässert oder gar komplett gestrichen. Nicht nur hier muss die Politik nachbessern. Hinzu kommt: Die aufgrund der Kosten- und Preissteigerungen gebotene Anhebung des Bruttolistenpreises für Batterie-Elektrofahrzeuge bei der Firmenwagenbesteuerung wird nur halbherzig angegangen und enttäuscht gegenüber den ursprünglichen Plänen zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
     
    Positiv ist dagegen, dass die Ausweitung der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle vom Tisch ist. Dadurch werden weitere 'Datenfriedhöfe' und damit zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen sowie weiterer Verwaltungsaufwand für die Behörden vermieden. Ein Lichtblick ist auch, dass von einer Änderung der Kriterien bei der Besteuerung von Plugin-Hybrid-Elektro-Firmenwagen Abstand genommen wird.
     
    Unterm Strich bleibt die beschlossene Fassung aber deutlich hinter den ursprünglichen Plänen zurück und schreibt damit den Reformstillstand in der Unternehmensbesteuerung weitestgehend fort.“

    Sprecher

    Benedikt Herzog-Wolbeck

    Sprecher