VDA-Kommentierung zum Investitionssofortprogramm
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zum Investitionssofortprogramm
Kommentierung
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Der Gesetzentwurf des Investitionssofortprogramms gibt wichtige Signale für Investitionen in die Elektromobilität. Die geplanten steuerlichen Anreize bei der Förderung von E-Autos können wertvolle und nachhaltige Impulse für die Marktentwicklung der E-Mobilität leisten. Vor allem die geplante 75-Prozent-Abschreibung im Jahr der Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos kann hier wirkungsvoll unterstützen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Abschreibungsmöglichkeiten auch für Elektro-Nutzfahrzeuge gelten sollen. Aus Sicht des VDA sollten darüber hinaus auch die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen für das Leasing von Elektrofahrzeugen verbessert werden.
Die Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für reine E-Autos bewerten wir ebenfalls positiv. Dienstwagen sind ein wichtiger Treiber für die E-Mobilität in Deutschland. Durch die Maßnahme wird in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen.
Generell gilt: Gute Rahmenbedingungen mit Lade- und H2-Tankinfrastruktur und günstigen Ladepreisen sind entscheidend für den E-Hochlauf. Daher muss insbesondere auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Absenkung des Stromsteuersatzes zügig umgesetzt werden. Für weitere im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Kaufanreize muss der Grundsatz gelten: Eine anhaltende Debatte über Fördermaßnahmen führt zu einer Kaufzurückhaltung, daher brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher rasch Klarheit über möglicherweise beabsichtigte Maßnahmen.
Wichtig zudem: Die Koalitionäre müssen jetzt zeitnah noch die Verlängerung der aktuell geltenden Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos bis 2035 auf den Weg bringen, auf die sie sich im Koalitionsvertrag verständigt haben.
Das Investitionssofortprogramm sieht neben den Maßnahmen im Bereich E-Mobilität weitere Erleichterungen für Unternehmen vor. So ist die geplante Ausweitung der Forschungszulage ein wichtiger Schritt, der zügig umgesetzt werden sollte. Wünschenswert wäre allerdings eine weitere Stärkung der Forschungszulage durch eine Erhöhung des Fördervolumens, eine Anhebung des Fördersatzes auf ein international vergleichbares Niveau von mindestens 30 Prozent für alle Unternehmen sowie einer Vereinfachung des Antragsverfahrens.
Auch die Regelung des Investitionsboosters (degressive Abschreibung) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 30. Juni 2025 hergestellt oder angeschafft werden, ist grundsätzlich positiv. Eine rückwirkende Anwendung auf das gesamte Jahr 2025 wäre jedoch sinnvoll. Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes, wie angekündigt in fünf Schritten ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt, beginnt angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks ausdrücklich zu spät. Neben den im Sofortprogramm vorgesehenen Maßnahmen sind weitergehende strukturelle Reformen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung dringend geboten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.
Trotz der genannten Verbesserungsvorschläge kommt es jetzt darauf an, dass das Investitionssofortprogramm ohne Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren beschlossen wird."




