VDA-Kommentierung zur Plenumsabstimmung Omnibus I
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur Plenumsabstimmung Omnibus I
Kommentierung
Kommentierung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller:
„Der von der Europäischen Kommission angekündigte sog. Nachhaltigkeits-Omnibus mit seinen geplanten Entlastungen ist längst überfällig, die Unternehmen der deutschen Automobilindustrie ersticken in Bürokratie. Dass der Omnibus, der zumindest etwas Entlastung bringen könnte, nun im Beratungsverfahren der europäischen Institutionen stecken bleibt, ist vollkommen unverständlich. Hier wird eine wichtige Chance vertan, den industriellen Mittelstand gezielt zu entlasten und damit Vertrauen in die Zusagen zum Bürokratieabbau verspielt. Wichtig auch: Die Unsicherheit zwischen bestehenden Gesetzen und angekündigten Entlastungen ist schädlich für den europäischen Wirtschaftsstandort, die europäische Industrie braucht zwingend Klarheit über die zukünftigen Anforderungen.
Inhaltlich gilt weiterhin: Unternehmen können nur für Risiken haften, auf die sie Einfluss haben, alles andere ist realitätsfern. Es ist deshalb folgerichtig, dass von der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung im EU-Lieferkettengesetz im Omnibus-Entwurf Abstand genommen wird und zum anderen die Sorgfaltspflichten auf die direkten Geschäftsbeziehungen beschränkt werden. Festzuhalten ist aber: Die EU-Kommission würde mit dem Omnibus zwar überwiegend künftigen, zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen abwenden – eine wirkliche Entlastung der Unternehmen von bereits bestehenden Regulierungen ist das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt aber ebenfalls noch nicht.
Die eigentlich geplante Anhebung der Schwellenwerte bei den Mitarbeitenden und dem Nettoumsatz für die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes sowie bei der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sind zwar grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung, reichen allerdings nicht aus. Die Regelungen treffen den industriellen Mittelstand weiterhin direkt und belasten ihn erheblich. Der VDA schlägt daher weiterhin einen Schwellenwert von 3.500 Mitarbeitenden für CSRD und CSDDD vor. Hinzu kommt: Umsatzschwellen geben in der Industrie keine verlässliche Auskunft über die Größe eines Unternehmens, da die hohen Kosten für Vorprodukte und Anlagen einen großen Teil des Umsatzes ausmachen, ohne dass dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt.
Die im Omnibus geplante Straffung und Vereinfachung der CSRD- und CSDDD-Regularien würde dazu beitragen, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, es käme dabei auf die konsequente Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen an. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Harmonisierung der Datenpunkte, denn Fakt ist: Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem EU-Lieferkettengesetz wie auch der Taxonomie werden tausende, oft redundante und sich oft überschneidende Daten erhoben. Diese Berichtspflichten müssen endlich zusammengefasst werden. Ebenso muss geprüft werden, ob redundante Meldepflichten auch durch andere Anforderungen bestehen.
Fest steht: Auch die im Omnibus-Entwurf vorgesehene Small-Mid-Cap-Kategorie hätte jene Unternehmen adressiert, die zu groß für klassische KMU-Ausnahmen, aber zu klein sind, um eigene Fachabteilungen aufzubauen, spezialisierte Systeme einzuführen oder externe Beratung dauerhaft zu finanzieren. So bleibt der Mittelstand zwischen allen Stühlen – vollkommen in der Regulierungspflicht, aber ohne die Ressourcen großer Konzerne.
Insgesamt gilt also: Es gibt zwar klaren Nachbesserungsbedarf am Nachhaltigkeits-Omnibus, scheitern aber darf er nicht."
