VDA-Kommentierung zum EU Electrification Action Plan

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade zum EU Electrification Action Plan

    Kommentierung

    Berlin, 16. Juli 2026

    VDA-Geschäftsführer Andreas Rade:

    „Die im EU Electrification Action Plan genannten Elektrifizierungsziele – insbesondere das angestrebte Ziel von 46 Prozent bis 2040 – sind sehr ambitioniert und bergen das Risiko einer weiteren Überregulierung. Denn an gesetzlichen Zielgrößen, z.B. durch die CO2-Flottenregulierung, für den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Energieeffizienz, mangelt es bereits heute nicht. Entscheidend ist, dass die Politik die Rahmenbedingungen, die nötig sind, damit Elektrifizierung in der Praxis gelingt, konsequenter als bisher angeht. Elektrifizierungsziele können allenfalls als Orientierungsgrößen dienen.

    Der Vorschlag für das künftige Preisverhältnis von Strom und Gas fällt zu unambitioniert aus, er zahlt nicht ausreichend auf das übergeordnete Elektrifizierungsziel ein. Zwar ist es grundsätzlich positiv, dass die Kommission die steuerliche Schieflage zwischen Strom und Erdgas ausdrücklich adressiert und im begleitenden Network-Charges-Vorschlag eine entsprechende Regelung zur Steuerdifferenz zwischen Strom und Gas vorsieht, das reicht aber nicht aus. Eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist dringend geboten. So könnte Ladestrom günstiger und damit die Attraktivität der E-Mobilität erhöht werden.


    Ebenso wichtig ist, dass Netzentgelte künftig Elektrifizierung, Speicher, intelligentes Laden und eine flexible, systemdienliche Nutzung von Elektrofahrzeugen ermöglichen statt behindern. Hier muss Regulierung künftig so ausgestaltet werden, dass Flexibilität im Stromsystem tatsächlich angereizt und für Verbraucher sowie Unternehmen wirtschaftlich nutzbar wird. Entsprechende Ansätze im EU Electrification Action Plan und im begleitenden Network-Charges-Vorschlag zu Netzentgelten, Smart Metering, Speicherung und Flexibilität begrüßen wir.

    Die deutsche Automobilindustrie ist von den Potenzialen des bidirektionalen Ladens überzeugt, arbeitet mit Hochdruck an der Standardisierung des Gesamtsystems und hat bereits entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt. Doch die im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen reichen nicht aus, um den erfolgreichen Markthochlauf des bidirektionalen Ladens zu ermöglichen. Es bedarf adäquater Rahmenbedingungen für den Massenmarkt: die breite Verfügbarkeit von flexiblen und bidirektionalen Stromverträgen, die Abschaffung von Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten sowie eine Anschlussgarantie für die Nutzer. Diesen Aspekten trägt der Plan nur unzureichend Rechnung. Darüber hinaus gilt aber auch: Eine verpflichtende Vorgabe zur Bidirektionalität für Fahrzeughersteller wäre das falsche Signal und kontraproduktiv. Sie würde die Komplexität und Kosten für die Industrie erhöhen, den unterschiedlichen Kundenanforderungen nicht gerecht werden und den Hochlauf der E-Mobilität eher hemmen. Das Ladeinfrastruktur künftig intelligentes und bidirektionales Laden ermöglichen soll, ist dagegen eine gute Nachricht.

    Positiv bewerten wir, dass die Kommission noch in diesem Jahr die AFIR überprüfen will. Das ist entscheidend, um den Ausbau europaweit zu beschleunigen, denn der Nachholbedarf ist groß und mangelnde Lademöglichkeiten bremsen den Hochlauf der E-Mobilität. Das gilt sowohl für Pkw als auch in besonderer Weise für Nutzfahrzeuge. Dass die Kommission erstmals systematisch den Bedarf für das Depot-Laden erfassen will und Maßnahmen zur Beschleunigung bestehender Infrastrukturdefizite ankündigt, begrüßen wir. Denn damit die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten gelingt, ist eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur mit den begleitenden Stromnetzen auch auf Betriebsgeländen nötig, damit Speditionen ihre E-Lkw während Warte- und Entladezeiten effizient laden können. Richtig ist zudem, dass die Kommission Mautbefreiungen bzw. reduzierte Mautsätze für Nullemissions-Lkw ausdrücklich als Instrument zur Unterstützung des Markthochlaufs adressiert. Gerade im schweren Straßengüterverkehr sind Betriebskostenvorteile ein wichtiger Hebel, um Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastruktur auszulösen.

    Bei steuerlichen und nicht-steuerlichen Kaufanreizen für Nullemissionsfahrzeuge gilt, dass verlässliche und zielgenaue Anreize ohne marktverzerrende Wirkung den Hochlauf der Elektromobilität wirksam unterstützen und auf eine breitere Grundlage stellen können. Falsche und letztlich kontraproduktive Ansätze wie eine steuerliche Pönalisierung von Verbrennern, die auch die soziale Akzeptanz der Transformation gefährden, müssen dagegen unbedingt vermieden werden."

    Leiterin der Pressestelle

    Eva Siegfried

    Schwerpunkt Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings