Regulatorik
Packaging and Packaging Waste Regulation
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung und schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union.
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Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Die Verordnung ersetzt schrittweise die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft europaweit einheitliche Vorgaben für das Design, die Kennzeichnung, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Rezyklaten sowie wiederverwendbaren Verpackungslösungen zu fördern.
Die Umsetzung der PPWR erfolgt auf nationaler Ebene durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Bedeutung für die Automobilindustrie
Die PPWR hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamte automobile Wertschöpfungskette. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Zulieferer, Verpackungshersteller und Logistikdienstleister, die Transport-, Produktions- und Ersatzteilverpackungen einsetzen. Neue Anforderungen an Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Mehrwegverpackungen erfordern eine frühzeitige Anpassung von Verpackungskonzepten, Prozessen und Lieferketten. Aufgrund der hohen Anzahl eingesetzter Verpackungen und der europaweiten Lieferstrukturen zählt die Automobilindustrie zu den Branchen, die von der Umsetzung der PPWR besonders betroffen sind.
PPWR-Checkliste
Der VDA hat gemeinsam mit dem VDMA e.V. und dem ZVEI e.V. eine PPWR-Checkliste für seine Mitgliedsunternehmen erarbeitet. Die Checkliste fasst die wesentlichen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung übersichtlich zusammen und dient als praxisorientierte Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen regulatorischen Vorgaben.
Konformitätserklärung VDA-KLT
Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist ein zentrales Instrument der PPWR. Mit ihr erklärt der Erzeuger der Verpackung verbindlich, dass die betreffende Verpackung alle für sie geltenden Anforderungen der Verordnung erfüllt. Die Konformitätserklärung basiert auf einer technischen Dokumentation und dient als Nachweis gegenüber Kunden, Marktüberwachungsbehörden und weiteren Akteuren der Lieferkette.
Für die Automobilindustrie bedeutet dies, dass künftig auch für standardisierte Mehrwegtransportverpackungen wie den VDA-KLT (Kleinladungsträger) eine Konformitätserklärung erstellt werden muss. Der Erzeuger des VDA-KLT bestätigt darin unter anderem die Einhaltung der relevanten PPWR-Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich Verpackungsminimierung, Stoffbeschränkungen, Kennzeichnung und weiterer geltender Vorgaben. Die Konformitätserklärung stellt somit einen wichtigen Baustein für die rechtssichere Verwendung des VDA-KLT entlang der gesamten automobilen Lieferkette dar.
Die Hersteller von VDA-KLT-Behältern werden auf ihren jeweiligen Webseiten die relevanten Informationen zur PPWR sowie die zugehörigen EU-Konformitätserklärungen für das VDA-KLT-System bereitstellen. Eine Übersicht der zugelassenen VDA-KLT-Hersteller kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden.