Technische Vorschriften

    Typgenehmigung für Fahrzeuge

    Damit ein Auto auf den Straßen fahren darf, muss es verschiedene Kriterien erfüllen. Sie sind auf europäischer Ebene standardisiert.

    Damit ein Auto auf den Straßen fahren darf, muss es verschiedene Kriterien erfüllen. Sie sind auf europäischer Ebene standardisiert.

    Zulassung nur mit EU-Typgenehmigung

    Bei der Typprüfung wird untersucht, ob alle EU-Bestimmungen für neue Modelle erfüllt sind. Mit der Ergänzung der Marktüberwachung haben die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission auch die Möglichkeit, die Erfüllung der genehmigten Fahrzeuge im Neuzustand und auch bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge zu überprüfen.

    Die Typgenehmigung ist auf europäischer Ebene in der Rahmenverordnung (EU) 2018/858 geregelt. In Artikel 1 ist bestimmt, dass die Richtlinie einen gemeinsamen Rahmen für die Genehmigung von Fahrzeugen und der zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten schafft. Dies zeigt, dass nicht nur das Fahrzeug als solches, sondern auch Fahrzeugteile Gegenstand der Typgenehmigung sind.

    Die Typgenehmigung eines Neufahrzeugtyps beinhaltet gleichzeitig die Zulassung der im Fahrzeugtyp verbauten Fahrzeugteile – allerdings nur für diesen Fahrzeugtyp. Weiter gilt: Wird ein Genehmigungsverfahren in einem EU-Mitgliedstaat erfolgreich abgeschlossen, kann der Hersteller sein Produkt in der gesamten EU vertreiben und in allen europäischen Ländern ohne weitere Prüfung zulassen. Die Typgenehmigung ist daher ein wichtiger Baustein für die Markteinführung neuer Fahrzeuge, da ohne EU-Typgenehmigung keine Zulassung im europäischen Markt möglich ist. Die EU-Typgenehmigung betrifft jährlich circa 13 Millionen Personenkraftwagen und zwei Millionen Nutzfahrzeuge.

    Neue Befugnisse nationaler Behörden

    Im September 2020 wurde die bisherige Richtlinie 2007/46/EG, die den Rahmen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O vorgab, durch die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858 abgelöst. Damit ist eine grundlegende Reform des europäischen Typgenehmigungsverfahrens erfolgt. Unter anderem wurde die Funktion der Marktüberwachung erheblich ausgebaut. Damit werden die Befugnisse nationaler Behörden deutlich erweitert. Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene eine Marktüberwachung durch die EU-Kommission eingeführt.

    Während es beim bisherigen Verfahren hauptsächlich um die Prüfung von Prototypen vor der Genehmigung ging, müssen die Mitgliedstaaten künftig nun auch regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt der betreffenden Länder zugelassen sind. Die Ergebnisse werden dann öffentlich zugänglich gemacht. Bei der Typprüfung von neuen Fahrzeugtypen werden diese Daten von technischen Diensten unter der Kontrolle der jeweiligen nationalen Genehmigungsbehörde – in Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig – überprüft. Die Europäische Union hat damit die Handhabung der Typprüfung weiter harmonisiert.

    Neue, umfassendere Anforderungen an Hersteller, technische Dienste und Behörden

    Typgenehmigungsbehörden und die technischen Dienste müssen jetzt strengere Anforderungen erfüllen und sich regelmäßigen Kontrollen oder Audits unterziehen. Nationale Genehmigungsbehörden bekommen die Möglichkeit, Nachprüfungen einzuleiten, wenn ein Verdacht auf falsche Angaben eines Herstellers besteht. Darüber hinaus wird die Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug auf fünf Jahre begrenzt, wenn kein Nachtrag zur Genehmigung erfolgt. Für Nutzfahrzeuge und Anhänger ist die Frist auf sieben Jahre begrenzt, wenn kein Nachtrag erfolgt. Ebenfalls vorgesehen ist, dass die Software in elektronischen Systemen den Genehmigungsbehörden und technischen Diensten offengelegt wird. So sollen Manipulationen unterbunden werden.

    Das Grundkonzept der bestehenden Typgenehmigung bleibt erhalten – allerdings mit einer erhöhten Transparenz bei allen Prozessen. Es gibt weitreichende Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten für die Behörden. Die neue Verordnung regelt auch den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, die EU-weit einheitliche Durchführung von Rückrufen und die Veröffentlichung von Informationen zu Rückrufen.

    Da noch wenig Erfahrungen mit der Typgenehmigungsverordnung vorliegen, wurde zur Erarbeitung der offenen Fragen zur neuen Typgenehmigungsverordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein nationales Forum „Typgenehmigung und Marktüberwachung“ installiert, das sich auch mit Softwareupdates befasst. Die Finanzierung der Marktüberwachung obliegt den Mitgliedstaaten. In Deutschland plant das Kraftfahrt-Bundesamt, mittelfristig 70 Fahrzeuge, langfristig bis zu 200 Fahrzeuge pro Jahr zu untersuchen.

    Fehlende Detailregelungen führen zu höherem Abstimmungsbedarf

    Obwohl die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858 bereits seit dem 1. September 2020 für neue Fahrzeugtypen verpflichtend ist, fehlten zum Stichtag noch zahlreiche Rechtsakte, die die Details zur Umsetzung der Verordnung regeln. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten und zahlreichen offenen Fragen und Problemen bei den Fahrzeugherstellern, die bereits heute daran arbeiten, ihre Entwicklungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und ihre Prozesse und Systeme umzustellen.

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